Alpenüberquerung vom Königssee zu den Drei Zinnen
geführte Trekkingreise
- Reisecode
- DEMUC007
- Gruppengröße
- min. 4 / max. 10
- Dauer
- 7 Tage
- Schwierigkeitsgrad ?
- Weiterempfehlungsrate
- 98% (5 )
ab € 945,– p.P.
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Unsere Reisespezialistinnen stehen dir von Montag bis Freitag von 9 - 18 Uhr zur Verfügung.
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- Starte mit einer Bootsfahrt über den fjordartigen Königssee
- Entdecke beeindruckende Routen
- Wandere im Herzen des Nationalparks Hohe Tauern
Profil
- Von Unterkunft zu Unterkunft
- 7-tägiges Trekking im Schwierigkeitsgrad 4
- Gute Kondition, Schwindelfreiheit und Trittsicherheit erforderlich
ab € 945,– p.P.
Verfügbarkeit PrüfenReisebeschreibung 2021
Diese Alpenüberquerung punktet vor allem mit der Schönheit und Vielfalt dieser einzigartigen Landschaft! Ausgangspunkt ist der zauberhafte Königssee im Berchtesgadener Land. Bei der Bootsfahrt über den fjordartigen See können wir gleich zu Beginn der Reise die landschaftlichen Reize erahnen. Regionen wie das Steinerne Meer, der Nationalpark Hohe Tauern und das Ziel der Überschreitung, die Drei Zinnen, zählen zu den Superlativen der Alpen. Es erwartet uns eine Reise voller Einzigartigkeiten der Natur und unvergesslicher Ausblicke auf die mächtigen Alpenmassive.
Reiseverlauf 2021
alle Reisetage ausklappen-
Tag 1
Willkommen am Königssee
<Individuelle Anreise nach Berchtesgaden / Königssee. Treffpunkt um 10:00 Uhr vor der Tourist Info am Parkplatz Königssee. Vom Treffpunkt aus gehen wir in ca. 20 Minuten zum Bootsanleger und haben anschließend eine gemeinsame Überfahrt nach St. Bartholomä. Vom Fuß der mächtigen Watzmann Ostwand durch die „Saugasse“ in vielen Kehren hinauf zum Kärlinger Haus (1.638 m) am Funtensee. Dieser "kälteste Ort Deutschlands" liegt inmitten der Kernzone des Nationalparks Berchtesgaden.
Tagestour
- Distanz
- ca. 10,0 km
- Gehzeit
- ca. 06:00 h
- Aufstieg
- ca. 1.250 hm
- Abstieg
- ca. 200 hm
Verpflegung
AbendessenUnterkunft
Kärlingerhaus, am Berg
Webseite: Kärlingerhaus -
Tag 2
Auf der Via Alpina
<Durch das Steinerne Meer zum Riemannhaus (2.177m). Der Abstieg nach Maria Alm ist sehr schön, doch Konzentration ist gefragt, da vereinzelt steilere Stellen bezwungen werden. Busabholung in Maria Alm. Transfer nach Ferleiten an der Glocknerstraße. Wanderung durch das Käfertal bis zur idyllischen Trauneralm (1.530 m), Übernachtung.
Tagestour
- Distanz
- ca. 17,0 km
- Gehzeit
- ca. 07:00 h
- Aufstieg
- ca. 1.000 hm
- Abstieg
- ca. 1.300 hm
Verpflegung
Frühstück, AbendessenUnterkunft
Trauner Alm, am Berg
Webseite: Trauner Alm -
Tag 3
Am Arnoweg
<Stetig führt der Anstieg auf die Pfandlscharte (2.663m). Durch grandiosen Ausblicke auf die umliegenden Gletscher eine unvergessliche Etappe! Zum Schluss über einen „Rest“ des Gletschers. Ein gewaltiger Blick zum Großglockner erwartet uns! Von der Scharte kurz steil hinab und anschließend führt ein gemütlicher Abstieg durch eine großartige alpine Landschaft zum Glockner Haus (2.132 m).
Tagestour
- Distanz
- ca. 8,0 km
- Gehzeit
- ca. 07:00 h
- Aufstieg
- ca. 1.250 hm
- Abstieg
- ca. 650 hm
Verpflegung
Frühstück, AbendessenUnterkunft
Glocknerhaus, am Berg
Webseite: Glocknerhaus -
Tag 4
Entlang des Großglockner
<Vorbei am Margaritzen Stausee folgen wir ein Stück dem Arnoweg, bzw. dem Zentralalpenweg durch das Leitertal. Auf der Glorerhütte am Berger Törl (2.642 m) stärken wir uns für den Abstieg ins Luckner Haus (1.920 m) im Ködnitztal.
Tagestour
- Distanz
- ca. 15,0 km
- Gehzeit
- ca. 08:00 h
- Aufstieg
- ca. 1.050 hm
- Abstieg
- ca. 1.300 hm
Verpflegung
Frühstück, AbendessenUnterkunft
Lucknerhaus, am Berg
Webseite: Lucknerhaus -
Tag 5
Defereggental und Villgrater Törl
<Vom Luckner Haus werden wir früh vom Taxi abgeholt, das uns ins Defereggental bis Mariahilf bei St. Jakob bringt. Aufstieg vorbei an der Alpe Stalle zum Villgrater Törl. Der Abstieg führt ins Arntal zur Unterstaller Alm (1.675 m) im Villgratental. Kurzer Transfer nach Innervillgraten.
Tagestour
- Distanz
- ca. 9,0 km
- Gehzeit
- ca. 07:00 h
- Aufstieg
- ca. 1.150 hm
- Abstieg
- ca. 850 hm
Verpflegung
Frühstück, AbendessenUnterkunft
Gasthof Raiffeisen, Innervillgraten
Webseite: Gasthof Raiffeisen -
Tag 6
Von Osttirol nach Südtirol
<Für den Übergang ins Pustertal wählen wir den Weg über das Pfanntörl (2.508m). Von dort oben haben wir einen herrlichen Einblick in die Felsenwelt der Sextener Dolomiten. Der Abstieg, mit Rast an der Bonnerhütte, nach Toblach ist gemütlich. Im Tal bringt uns ein Taxi ins Innerfeldtal zum Antoniusstein. Von hier ist es ein kurzer Aufstieg zur Drei Schuster Hütte (1.626 m).
Tagestour
- Distanz
- ca. 11,0 km
- Gehzeit
- ca. 07:00 h
- Aufstieg
- ca. 1.000 hm
- Abstieg
- ca. 1.050 hm
Verpflegung
Frühstück, AbendessenUnterkunft
Drei Schuster Hütte, am Berg
Webseite: Drei Schuster Hütte -
Tag 7
Alta Via No. 4 und Rückfahrt
<Mit Blick auf die Nordwände der Drei Zinnen, steigen wir zur Drei Zinnen Hütte (2.438 m) auf. Nach einer Rast kehren wir den Drei Zinnen wieder den Rücken zu und steigen vorbei an den Bödenseen in das ruhige Fischleintal ab. Am frühen Nachmittag starten wir die Fahrt zurück nach Schönau am Königssee.
Tagestour
- Distanz
- ca. 13,0 km
- Gehzeit
- ca. 06:00 h
- Aufstieg
- ca. 850 hm
- Abstieg
- ca. 1.050 hm
Verpflegung
Frühstück
Leistungen 2021
- 5 Nächte auf ausgewählten Berghütten, Mehrbettzimmer/Lager mit Etagendusche und -WC
- 1 Nacht im Hotel/Gasthof, Zimmer mit Bad/Dusche und WC
- Transfers und Bootsfahrt lt. Reiseverlauf
- Gutschein für Reiseliteratur
- 6x Frühstück, 6x Abendessen
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31. März 2021)
- Führung und Betreuung durch autorisierten ASI Bergwanderführer
- ASI Tourenbuch
Unterkunft 2021
Gästebewertungen
Termine
-
Anreise
Abreise
Guide
Preis
Preise gelten ab/bis Schönau am Königssee. Speziell für Singles Alleinreisende finden Sie weitere Termine unter www.asi.at/DEMUC07S
Häufig gestellte Fragen zu Alpenüberquerung vom Königssee zu den Drei Zinnen
COVID-19: Aktuelle Informationen aufgrund des Coronavirus
Jetzt InformierenWichtige Informationen zu deiner Reise <
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Anreise <
PKW: Autobahn A8 München – Chiemsee – Ausfahrt Bad Reichenhall/Piding; weiter auf der B20 nach Berchtesgaden – Schönau – Parkplatz Königssee; kostenpflichtiger Parkplatz;
ACHTUNG: Wenn Sie die Ausfahrt Bad Reichenhall/Piding verpassen, kommen Sie automatisch auf die österreichische vignettenpflichtige Autobahn. An der Raststation Walserberg können Vignetten gekauft werden. Speziell an der Ausfahrt Salzburg Süd Richtung Berchtesgaden wird oftmals streng kontrolliert und eine hohe Ersatzmaut ist bei Nichtvorhandensein einer gültigen Vignette fällig!
PARKEN: Bei den Automaten am Parkplatz Königssee oder Jennerbahn kann man das Parkticket nur bis max. 5 Tage lösen. Alternativ empfehlen wir Ihnen die Kosten für den Parkplatz (ca. 5 €/Tag) über die Park-App www.parkster.com/de zu begleichen. Hier können Sie bis zu 14 Tage im Voraus Ihre Parkgebühr begleichen. Als weitere Alternative können Sie bei Anreise in der Tourist Information Schönau einen Jahresparkschein erwerben (ca. € 40,-). Die Touristinfo befindet sich direkt am Parkplatz Königssee.
BAHN: Berchtesgaden oder Salzburg Hbf und weiter mit öffentlichen Bussen oder Taxi in Richtung Schönau am Königssee.
FLUGZEUG: Der Flughafen Salzburg liegt rd. 25 km entfernt. Mit dem Taxi weiter bis nach Schönau am Königssee bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit Umsteigen am Salzburger Hauptbahnhof.
RÜCKREISE: Der gemeinsame Rücktransfer wird am 7. Reisetag um ca. 14:00 Uhr starten. Die geplante Ankunft in Schönau wird um ca. 18:00 Uhr sein! Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der jeweiligen Verkehrssituation zu Verspätungen bzw. Routenänderungen kommen kann!
Treffpunkt <
Am Anreisetag um 10:00 Uhr an der Bäckerei Zechmeister in Königssee (neben der Jennerbahn), Jennerbahnstraße 19, D-83471 Schönau am Königssee, Telefon: 0049 8652 94630. Bei unerwarteter Verspätung bitten wir Sie, sich unter dieser Telefonnummer mit dem Bergführer in Verbindung zu setzen.
Erforderliche Ausrüstung <
- Rucksack mit ca. 45 Liter Volumen
- Knöchelhohe Bergschuhe mit Profilsohle
- Wasserflasche mit mind. 1 Liter Fassungsvermögen
- zweckmäßige Wanderbekleidung (T-Shirts, Wandersocken)
- Warme Zusatzbekleidung (Pullover, Mütze, Handschuhe, Fleece- oder Softshelljacke)
- Anorak (mit Kapuze) und Überhose, beide wind- und wasserdicht (z.B.: Goretex)
- Sonnenschutz (Kopfbedeckung, Sonnenbrille und -creme)
- Legere Hüttenbekleidung und Schuhe/Sandalen
- Stirn- oder Taschenlampe
- Waschutensilien, Handtuch und pers. Medikamente
- ergänzend zum Corona-Leitfaden ist folgende Ausrüstung nötig:
- Sommer-/leichter Daunenschlafsack (Hüttenschlafsack genügt nicht)
- Kopfkissenbezug
- Spannleintuch
- Mundschutz (Maske, Buff, etc.)
Zusätzlich empfohlene Ausrüstung
- Teleskopwanderstöcke als Gehhilfe
- Funktionswäsche/-bekleidung (atmungsaktiv)
- Fotoausrüstung, Fernglas
- Persönliche Medikamente
- Hüttenschlafsack
Passende Reiseversicherung <
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.

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Nachhaltigkeit
Ökologischer Fußabdruck – 210 kg CO2 werden kompensiert.
Dies entspricht 100% der anfallenden CO2-Emissionen und verteilt sich folgendermaßen:
Mehr zur Berechnung des Fußabdrucks <
Für die Berechnung der Emissionen wird der international anerkannte CO2-Rechner Carmacal verwendet. Dieser umfasst Emissionen für Anreise, Transport im Reiseland, Unterkünfte und Aktivitäten.
Die Berechnung erfolgt nach den Richtlinien des GHG-Protokolls:
- Transport: Distanz pro Verkehrsmittelart (pro Passagier-km) * verkehrsmittelabhängigem Emissionsfaktor (kg CO2 / Passagier-km)
- Unterkünfte: Anzahl Nächte * unterkunftsartabhängigem Emissionsfaktor (kg CO2 / Nacht)
- Bei Flügen werden neben Kohlendioxid (CO2) & Wasserdampf weitere Treibhausgase, wie Stickoxide oder Rußpartikel, in sensible Schichten der Erdatmosphäre ausgestoßen. Um der gesamten "Erwärmungswirkung" bzw. "radiative forcing" gerecht zu werden, berücksichtigt ASI Reisen den sog. Radiative Forcing Index (RFI) und folgt dem von der IPPC (1999) kalkulierten RFI von 2,7 auf Lang- sowie 2,0 auf Kurzstreckenflügen (analog einer einer Studie von Jungblut & Meili aus dem Jahr 2018).
Wertschöpfung – 71 % des Reisepreises tragen zur lokalen Wertschöpfung bei.
ASI Reisen wählt Unterkünfte & Leistungsgeber sorgsam aus und unterstützt regionale Klein- & Familienunternehmen.
Preiszusammensetzung von "Alpenüberquerung vom Königssee zu den Drei Zinnen"
Mehr zur Berechnung der Wertschöpfung <
- Die Lokale Wertschöpfung ist jener Anteil des Reisepreises der lokalen Partnern und Communities zu Gute kommt.
- Flug inklusive Steuern beinhaltet alle Kosten die durch eine Flug An- & Abreise entstehen.
- Die Marge deckt laufende Ausgaben und Fixkosten des Unternehmens, sowie die Entwicklungskosten der Reisen ab.
- Vertrieb & Abwicklung beinhaltet Kosten für Vertriebspartner, Reiseunterlagen und Versand.
- Sonstige Steuern beinhalten EU-Abgaben oder sonstige internationale Abgaben.
- Internationale Dienstleistungen sind Leistungen von nicht lokale Partnern bzw. von Partnern deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt. Diese tragen somit nicht zu 100% zur lokalen Wertschöpfung bei.
Allgemeine Informationen über Deutschland
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Deutschland
Nationalität
Pass
Visa
Rückflugticket
Personalausweis
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
✔ Ja
Reisepassinformationen <
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Die Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Anmerkungen Reisepass
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Für alle Personen ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Visainformationen
Achtung: Wer sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich vor der Einreise nach Deutschland digital auf www.Einreiseanmeldung.de registrieren. Ausnahmen bestehen ggf. für Geschäftsreisende und andere.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Schengen-Visum: 60 €.
Nationales Visum: 75 €.
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Gültigkeit
Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland einreisen und über die Flughäfen
Berlin Tegel (06.00-23.00 Uhr),
Düsseldorf (06.00-21.00 Uhr),
Frankfurt/Main (24 Std.),
Hamburg (04.30-23.30 Uhr),
Köln/Bonn (04.30-23.00 Uhr) oder
München (24 Std.)
ohne weitere Zwischenlandungen in Deutschland mit dem gleichen Flugzeug oder dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Staatsbürger bestimmter Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U. a. türkische Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) (a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über genügend freie Seiten verfügen.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Gebühr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Arbeitserlaubnis
Antrag muss im Reiseland gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muss gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA gelten Ausnahmeregelungen. Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Vögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu drei Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.
Hinweis: Verboten ist die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie von Hunden aus Kreuzungen mit diesen Rassen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für Haustiere sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie beim Deutschen Zoll erhältlich.
Gesundheit und Impfungen in Deutschland <
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Rezeptpflichtige Medikamente und Krankenhausbehandlungen müssen bezahlt werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
In Notfällen kann der Polizeinotruf (110) und die Unfallrettung (112) angerufen werden. Es gibt in jeder Stadt auch einen ärztlichen Notdienst, der nachts und an Wochenenden hilft. Die jeweilige Telefonnummer kann man dem örtlichen Telefonbuch entnehmen.
Apotheken sind Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet. An jeder Apotheke befindet sich ein Hinweis über Nacht- und Sonntagsdienst von Ärzten und Apothekern.
350 anerkannte Heilbäder und Kurorte bieten modernste Therapieeinrichtungen sowie zahlreiche Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten zur Entspannung und Erholung an. Informationen von der DZT (s. Adressen) oder vom Deutschen Heilbäderverband e. V., Schumannstraße 111, D-53113 Bonn. Tel: (0228) 20 12 00.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von März bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Am höchsten ist das Übertragungsrisiko im Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit (außer in Hamburg, Berlin und Bremen) und hauptsächlich von März bis Oktober durch Zecken übertragen. Besonders betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME zu empfehlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken, besonders im Spätsommer und Herbst, übertragen. Ein Risikogebiet für das West-Nil-Fieber ist die Region am Oberrhein.
Deutschland gilt terrestrisch tollwutfrei.
Zollbestimmungen in Deutschland <
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Deutschland von Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Tabakwaren und Alkohol dürfen nur von Personen ab 17 Jahren abgabenfrei eingeführt werden.
Eingeführter Wein, der den Alkoholgehalt überschreitet, wird mit 19 % besteuert.
Import Einschränkungen
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Waffen und Munition ist nur unter strengen gesetzlichen Auflagen zulässig. Wegen des Artenschutzes gelten für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten ebenfalls strenge Bestimmungen.
Verbotene Importe
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von illegalen Drogen ist verboten.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Deutschland <
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1, 2 und 5* Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. * Die deutsche 5-Euro-Münze ist nur in Deutschland als Zahlungsmittel gültig. Der 500 Euro-Geldschein wird seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr gedruckt, 500 Euroscheine im Umlauf bleiben gesetzliches Zahlungsmittel.
Kreditkarten
Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU gilt: Zahlungsmittel ab 10.000 Euro müssen auf Nachfrage des Zoll mündlich angezeigt werden.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).
Geldwechsel
In Banken, Sparkassen, Postämtern und Wechselstuben. Bargeld ist rund um die Uhr an Geldautomaten mit ec-/Maestro-Karte oder mit internationalen Kreditkarten erhältlich. Außerdem gibt es auf den Flughäfen und wichtigen Bahnhöfen elektronische Wechselautomaten, die internationale Währungen in Euro wechseln.
Beste Reisezeit in Deutschland <
Am angenehmsten ist das Wetter in Deutschland in der Regel von Mai bis Oktober.
Allgemeine Informationen über Österreich
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Österreich
Nationalität
Pass
Visa
Rückflugticket
Personalausweis
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
✔ Ja
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
✔ Ja (1)
Reisepassinformationen <
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Achtung: Einreisende aus Deutschland unterliegen einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Reiserückkehrer aus Österreich nach Deutschland unterliegen ebenfalls einer Quarantänepflicht.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Gültigkeit
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Österreich <
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
Zollbestimmungen in Österreich <
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Verbotene Importe
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Österreich <
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Geldwechsel
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Beste Reisezeit in Österreich <
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
Allgemeine Informationen über Italien
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Italien
Nationalität
Pass
Visa
Rückflugticket
Personalausweis
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
✔ Ja
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
✔ Ja
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
× Nein
× Nein
× Nein
✔ Ja
Reisepassinformationen <
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Achtung: Seit dem 21. Dezember unterliegen alle Einreisenden ohne triftigen Reisegrund einer Quarantänepflicht, die nicht mit einem negativen COVID-Test aufgehoben werden kann.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum.
Gültigkeit
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Gesundheit und Impfungen in Italien <
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
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Malaria
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–
Typhus
–
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Cholera
–
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Gelbfieber
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Essen & Trinken
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in der ländlichen Umgebung um Trient und Florenz durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem in den Sommermonaten an der Küste und auf den Mittelmeerinseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Ebenfalls Insektenschutz und lange Kleidung schützen vor der, durch Mücken übertragbaren Infektion Kala Azar. Diese kommt vor allem in Süditalien und auf den Mittelmeerinseln vor.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Zollbestimmungen in Italien <
Zollbestimmungen Übersicht
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Italien <
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Kreditkarten
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).
Geldwechsel
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Beste Reisezeit in Italien <
Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.