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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Österreich

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein (1)

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 


 

Anmerkungen Reisepass

Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erhältlich. 

Gesundheit und Impfungen in Österreich

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Österreich gilt als tollwutfrei.

West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.

Gesundheitsnachweiß

In Österreich und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Österreich akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in Österreich

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (ohne aufgedruckte Warnhinweise in Deutsch);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis höchstens 22 %;
4 l Wein (kein Schaumwein);
16 l Bier;
 
Medikamente für den persönlichen Bedarf während der Reise.
 
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Anmerkung: 
(a) Die Zollfreiheit der Waren hat zur Bedingung, dass sie im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden. 
(b) Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Verbotene Importe

Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Österreich

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Österreich zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).

Geldwechsel

Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.

Beste Reisezeit in Österreich

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.