Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Deutschland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit während des Aufenthalts gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Die Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Anmerkungen Reisepass
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Für alle Personen ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Nationales D-Visum: 75 €.
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Gültigkeit
Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland einreisen und über die Flughäfen
Berlin Tegel (06.00-23.00 Uhr),
Düsseldorf (06.00-21.00 Uhr),
Frankfurt/Main (24 Std.),
Hamburg (04.30-23.30 Uhr),
Köln/Bonn (04.30-23.00 Uhr) oder
München (24 Std.)
ohne weitere Zwischenlandungen in Deutschland mit dem gleichen Flugzeug oder dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Staatsbürger bestimmter Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U. a. türkische Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Das Schengen-Visum kann auch online beantragt werden.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) (a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über genügend freie Seiten verfügen.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Arbeitserlaubnis
Antrag muss im Reiseland gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muss gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA gelten Ausnahmeregelungen. Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Einreise mit Haustieren
Vögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu drei Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.
Hinweis: Verboten ist die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie von Hunden aus Kreuzungen mit diesen Rassen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für Haustiere sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie beim Deutschen Zoll erhältlich.
Gesundheit und Impfungen in Deutschland
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Rezeptpflichtige Medikamente und Krankenhausbehandlungen müssen bezahlt werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
In Notfällen kann der Polizeinotruf (110) und die Unfallrettung (112) angerufen werden. Es gibt in jeder Stadt auch einen ärztlichen Notdienst, der nachts und an Wochenenden hilft. Die jeweilige Telefonnummer kann man dem örtlichen Telefonbuch entnehmen.
Apotheken sind Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet. An jeder Apotheke befindet sich ein Hinweis über Nacht- und Sonntagsdienst von Ärzten und Apothekern.
350 anerkannte Heilbäder und Kurorte bieten modernste Therapieeinrichtungen sowie zahlreiche Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten zur Entspannung und Erholung an. Informationen von der DZT (s. Adressen) oder vom Deutschen Heilbäderverband e. V., Schumannstraße 111, D-53113 Bonn. Tel: (0228) 20 12 00.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
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Malaria
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Typhus
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–
Cholera
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Gelbfieber
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Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von März bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Am höchsten ist das Übertragungsrisiko im Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit (außer in Hamburg, Berlin und Bremen) und hauptsächlich von März bis Oktober durch Zecken übertragen. Besonders betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME zu empfehlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis B,C,W,Y wird für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen.
Deutschland gilt terrestrisch tollwutfrei.
Zollbestimmungen in Deutschland
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Deutschland von Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Tabakwaren und Alkohol dürfen nur von Personen ab 17 Jahren abgabenfrei eingeführt werden.
Eingeführter Wein, der den Alkoholgehalt überschreitet, wird mit 19 % besteuert.
Import Einschränkungen
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Waffen und Munition ist nur unter strengen gesetzlichen Auflagen zulässig. Wegen des Artenschutzes gelten für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten ebenfalls strenge Bestimmungen.
Verbotene Importe
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von illegalen Drogen ist verboten.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Deutschland
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1, 2 und 5* Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. * Die deutsche 5-Euro-Münze ist nur in Deutschland als Zahlungsmittel gültig. Der 500 Euro-Geldschein wird seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr gedruckt, 500 Euroscheine im Umlauf bleiben gesetzliches Zahlungsmittel.
Kreditkarten
Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU (Ein- und Ausreise nach / aus Deutschland): Zahlungsmittel ab 10.000 Euro müssen mündlich deklariert werden.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Geldmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Geldwechsel
In Banken, Sparkassen, Postämtern und Wechselstuben. Bargeld ist rund um die Uhr an Geldautomaten mit ec-/Maestro-Karte oder mit internationalen Kreditkarten erhältlich. Außerdem gibt es auf den Flughäfen und wichtigen Bahnhöfen elektronische Wechselautomaten, die internationale Währungen in Euro wechseln.
Beste Reisezeit in Deutschland
Am angenehmsten ist das Wetter in Deutschland in der Regel von Mai bis Oktober.