ab € 2.546,– p.P.
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Leistungen 2023
- Hotel (11 Nächte)
- 7x Frühstück
- 8x Mittagessen
- 3x Abendessen
- Ston - Stadtbesuch
- Brijesta Dorf - Kleines Weingut und Restaurant (Austernverkostung)
- Njegusi - Besuch der Räucherei & Verkostung
- Lustica - Besuch einer Olivenölfarm
- Prizren - Rundgang
- Shkoder - Besuch der Festung Rozafa
- Kosovo - Sightseeing Tour
- Pristina - Besuch des Klosters Gracanica
- Gracanica - Traditionelles Mittagessen
- Tetovo - Besuch der bemalten Moschee von Tetovo
- Mavrovo National Park - Traditionelles Abendessen
- Janche - Kochkurs
- Debar - Mavrovo National Park Besuch
- Debar - Besuch des Klosters St. Jovan Bigorski
- Kuratica - Hausgemachtes Abendessen
- Dihovo - Meisterkurs Imkerei
- Ohrid - Besuch des Grünen Marktes/Frühstück
- Dihovo - Villa Dihovo Mittagessen
- Stobi - Besuch der archäologischen Stätte Stobi
- Tikves - Besuche zwei Mikrokellereien für Verkostungen
- Matka - Matka Canyon Bootstour
- Skopje - Grüner Markt
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.03.2023)
Termine
-
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Abreise
Preis
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Flexibel Buchen
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Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
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Allgemeine Informationen über Kroatien
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Kroatien
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Kroatien ist seit dem 1.1.2023 Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schenger Abkommen).
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Einreise Dokumente
Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und Kosten
Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Kroatien
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Essen & Trinken
Leitungswasser ist gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenem oder gekochtem Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsnachweiß
In Kroatien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Kroatien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Kroatien
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus nicht EU-Ländern im Handgepäck zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
Bei Einreise mit dem Flugzeug:
Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Fotoapparate, Videokameras, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc. sollten bei der Einreise deklariert werden (verstärkte Zollkontrollen).
Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.
Import Einschränkungen
Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden. Für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern wird eine Erlaubnis benötigt. Bei Einfuhr von Waffen muss der Zoll darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Es gelten Einfuhrbeschränkungen für die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten.
Ausfuhrbestimmungen
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Kroatien
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Die meisten größeren Kreditkarten werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert (American Express, Diners Club, Mastercard und Visa). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken, in Wechselstuben oder auf Postämtern sowie den meisten Reisebüros, Hotels, Jachthäfen und auf Campingplätzen umgetauscht werden.
Beste Reisezeit in Kroatien
Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.
Allgemeine Informationen über Nordmazedonien
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Nordmazedonien
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte für Aufenthalte von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) in einem Zeitraum von 180 Tagen u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (max. 60 Tage).
Anmeldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel. Bei privater Unterbringung muss sich der Reisende selbst bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Wer der Meldepflicht nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Kosten
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Visaarten und Kosten
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Gültigkeit
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist sowie über mindestens 2 leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(i) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts.
(j) notariell beglaubigte Bürgschaft eines nordmazedonischen Bürgers.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Bis zu 3 Wochen, wenn eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine notariell amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Mazedonisch verfasst sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Gesundheit und Impfungen in Nordmazedonien
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
2
Malaria
–
–
Typhus
1
1
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Bei Langzeitaufenthalten wird Impfschutz gegen Typhus empfohlen.
[2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und sauber, es können jedoch auf dem Land leichte Magenverstimmungen auftreten. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsnachweiß
Theoretisch ist zur Einreise ein negativer HIV-Test erforderlich, in der Praxis kommt diese Bestimmung jedoch kaum zur Anwendung, vor allem nicht bei Touristen.
Zollbestimmungen in Nordmazedonien
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik) eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 Jahren);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (Personen ab 18 Jahren) oder
2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 22% (Personen ab 18 Jahren);
2 l Wein (Personen ab 18 Jahren);
Parfüm (50 ml);
Eau de Toilette (250 ml);
Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 350 € (ausgenommen Tabak, alkoholische Getränke und Parfüm).
Währung & Geld in Nordmazedonien
Währung
Nordmazedonischer Denar = 100 Deni. Währungskürzel: MKD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 10 MKD. Münzen (nur als Sammlerobjekte) im Wert von 50, 10, 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni.
Achtung: Euro dürfen offiziell nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden, auch wenn viele Preise in Hotels etc. in Euro ausgewiesen sind. Wer in Euro bezahlt, muss neben dem Kaufpreis auch eine hohe Umtauschgebühr bezahlen.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten können vor allem in Skopje und in anderen großen Städten in größeren Hotels, Restaurants, Supermärkten, Einkaufszentren und in einigen großen Geschäften genutzt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Devisenbestimmungen
Keinerlei Beschränkungen bei Einfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung, bei Beträgen ab 10.000 € besteht Deklarationspflicht (Beleg gut aufbewahren). Ausfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung maximal in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge.
Geldwechsel
Euro und andere westliche Zahlungsmittel können in jeder Bank und in offiziellen Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Mitnahme von Euro in bar wird empfohlen. Für den Rücktausch in Euro werden Gebühren erhoben.
Beste Reisezeit in Nordmazedonien
Kontinentalklima, kalte Winter und heiße Sommer.
Allgemeine Informationen über Montenegro
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Montenegro
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
✔ Ja
Österreich
× Nein
× Nein
✔ Ja
Schweiz
× Nein
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
× Nein
× Nein
✔ Ja
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (Reisepass wird dennoch empfohlen, da die Entscheidung über die Einreise mit Personalausweis/Identitätskarte dem Grenzbeamten obliegt):
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Einreise mit einem Reisepass:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Anmeldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten (z.B. Hotels), sowie Bürger von Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.
Die Meldebestätigung muss gut aufbewahrt und auf Anfrage während des Aufenthalts oder bei der Abreise vorgelegt werden
Kosten
20 € (einmalige Einreise), 40 € (zweimalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise) für ausländische Staatsbürger mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland.
Visaarten und Kosten
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Gültigkeit
Kurzzeitvisa (einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise) berechtigen insgesamt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. Visa zur mehrmaligen Einreise sind 1 Jahr lang ab der ersten Einreise gültig.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich oder postalisch bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Touristenreisen:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto in Farbe 3,5 X 3,5 cm.
(c) Reisepass, der bei Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Berechtigungsscheine der Krankenkasse.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise.
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(i) Gebühr (keine Barzahlung).
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Privatreisen/Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson/des Geschäftspartners in Montenegro.
Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis (pet pass) notwendig, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch einen implantierten Microchip oder eine Tätowierung nachgewiesen ist. Eine ebenfalls geforderte Tollwutimpfung (Nachweis) muss mindestens 15 Tage und längstens 6 Monate vor Abreise erfolgt sein.
Gesundheit und Impfungen in Montenegro
Übersicht
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über ausreichend Medikamente und sind mitunter nicht in der Lage, Notfallpatienten angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt i. Allg. zu wünschen übrig.
Montenegrinische medizinische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Obwohl das gegenseitige Abkommen zwischen Deutschland und Montenegro und damit auch die Anspruchsbescheinigung Ju6 noch gültig ist, wird generell der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
2
Malaria
–
–
Typhus
1
1
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Besondere Vorsicht gilt beim Verzehr von Schweinefleisch, da hier Trichinose-Erkrankungsgefahr besteht.
Sonstige Risiken
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie kommen v.a. im Donaubecken westlich von belgrad und in ländlichen Gebieten an der Adria vor. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Südwesten von Montenegro vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, zum Teil giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.
Vogelgrippe
In Montenegro wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln im März 2006 bestätigt.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Gesundheitsnachweiß
Eine Bestimmung, dass zur Einreise ein negativer HIV-Test erforderlich ist, kommt in der Praxis kaum zur Anwendung, vor allem nicht bei Touristen.
Zollbestimmungen in Montenegro
Zollbestimmungen Übersicht
Verbotene Importe
Geschützte Tier- und Pflanzenarten; Waffen und Munition; Tiere (außer Haustiere).
Währung & Geld in Montenegro
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden im ganzen Land akzeptiert, auf Reisen außerhalb der größeren Städte sollte man jedoch Bargeld mitnehmen.
Geldautomaten
Bankkarten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt, ab einem Gegenwert von 10.000 € besteht Deklarationspflicht (Beleg gut aufbewahren, ansonsten droht bei der Ausreise Devisenbeschlagnahmung). Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis in Höhe der deklarierten Beträge gestattet.
Geldwechsel
Geld kann in Banken, in Wechselstuben am Flughafen, in Bahnhöfen, in Postämtern und in größeren Hotels (meist zu einem ungünstigeren Kurs) gewechselt werden.
Beste Reisezeit in Montenegro
Das Klima in Montenegro ist mediterran und mild, die Vegetation subtropisch. Im Sommer werden an der Adriaküste Mittelmeertemperaturen erreicht. Der Winter an der Küste ist mild und ohne Schnee und der Sommer trocken und heiß. Der Herbst ist meist sehr mild und der Frühling beginnt oft sehr früh. Im Hinterland Montenegros herrscht eher Kontinentalklima mit Schneefall im Winter.
Allgemeine Informationen über Kosovo
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise im Kosovo
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Personalausweise/Identitätskarten
[1] Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz können mit biometrischem Personalausweis/Identitätskarte bzw. Personalausweis in Scheckkartenformat einreisen, wenn dieses Dokument bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 90 Tage nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten:
EU-Länder und die Schweiz sowie die Türkei.
Anmeldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft im Aufenthaltsort polizeilich registrieren lassen. Möglicherweise übernimmt dies bei Hotelaufenthalt das Hotel. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.
Einreise Dokumente
Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.
Kosten
Bei Antragstellung in Deutschland, Österreich und Schweiz von visumpflichtigen Reisenden
Einreisevisum: 40 €.
Antragsart
Persönlich bei der konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen), maximal 3 Monate vor der geplanten Reise.
Antrag erforderlich
Einreisevisum:
(a) Ausgefüllter Visumantrag.
(b) ein aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass mit mindestens 2 freien Seiten, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(d) Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.
(e) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder Einladung).
(f) ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise.
(g) Krankenversicherung.
(h) Dokumente, die die Ausreiseabsicht belegen.
(i) Visumgebühr.
Alle Dokumente müssen in die englische, albanische oder serbische Sprache übersetzt sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder biometrischer Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder biometrischer Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des reisenden Minderjährigen und Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
Gesundheit und Impfungen im Kosovo
Übersicht
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist im Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über ausreichend Medikamente und sind mitunter nicht in der Lage, Notfallpatienten angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt i. Allg. zu wünschen übrig. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.
Generell wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken haben Mo-Fr von 08.00-20.00 Uhr und Sa von 08.00-15.00 Uhr geöffnet.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
2
Malaria
–
–
Typhus
1
1
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Besondere Vorsicht gilt beim Verzehr von Schweinefleisch, da hier Trichinose-Erkrankungsgefahr besteht.
Sonstige Risiken
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie kommen v.a. in ländlichen Gebieten im Donaubecken westlich von Belgrad vor. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zollbestimmungen im Kosovo
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel dürfen zollfrei in den Kosovo eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (über 22 %) oder 2 l (bis zu 22 %) (Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör);
2 l Schaumwein, Wein;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Medikamente für den persönlichen Gebrauch während der Reise.
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 175 €.
Verbotene Importe
Die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Fahrzeugen, die älter als acht Jahre sind (es gilt die Erstzulassung), ist verboten.
Währung & Geld im Kosovo
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten wie Visa und Mastercard werden in größeren Städten in manchen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Diners Club und American Express werden eher selten angenommen.
Geldautomaten
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr des Dinar ist bis zu 120.000 Din gestattet, jedoch nur in Geldscheinen von bis zu 1.000 Din. Höhere Beträge dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Bankbeleg vorliegt, der bescheinigt, dass das Geld im Ausland erworben wurde.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist ab dem Gegenwert von 10.000 € deklarationspflichtig. Deren Ausfuhr ist bis in Höhe der bei der Einfuhr deklarierten Beträge gestattet.
Geldwechsel
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld (Euro und US-Dollar) und der Umtausch ausschließlich bei offiziellen Stellen vor Ort.
Beste Reisezeit im Kosovo
Der Kosovo hat ein mildes, kontinentales Klima mit kalten, schneereichen Wintern und warmen Sommern.