ab € 865,– p.P.
Termine AnzeigenReisebeschreibung 2023
Das verschneite Obernbergtal ist ein ruhiges Seitental in den Stubaier Alpen. Ein malerisches Kirchlein, ein idyllischer Talabschluss, ein wunderbarer Bergsee - und darüber thront, als stiller Wächter, die massive Berggestalt des Obernberger Tribulaun. Das Obernbergtal ist bei Schneeschuhwanderern in Tirol besonders beliebt.
Reiseverlauf 2023
Alle Reisetage Einklappen-
Tag 1
Willkommen in Tirol
<Begrüßung im Hotel und Information über den Ablauf der Woche durch den Wanderführer. -
Tag 2
Zum Obernberger See
<Wir steigen zum Obernberger See auf und über die winterliche Märchenwiese weiter in Richtung Sandjoch. Um den Kaserwald gelangen wir zur Steineralm. Nach einer Rast geht es vorbei an der Oberrainsalm entlang dem Seebach zurück zu unserem Hotel. -
Tag 3
Auf die Allerleigrubenspitze (2.131 m)
<Heute besteigen wir über den Koatnerberg die Allerleigrubenspitze (2.131 m) und genießen die Aussicht hoch über der Waldgrenze. Abstieg durch das idyllische Fradertal zurück nach Obernberg. -
Tag 4
Idyllischer Lichtsee
<Durch lichte Lärchenwälder wandern wir zum Lichtsee hoch über dem Tal. Nach der Rast geht es zum Trunajoch, von wo wir einen Blick in das benachbarte Gschnitztal und die Stubaier Alpen haben. -
Tag 5
Von Vinaders auf die Sattelbergalm
<Mit dem öffentlichen Bus fahren wir talauswärts nach Vinaders. Von dort aus starten wir in Richtung Sattelbergalm. Bei geöffneter Rodelbahn leihen wir uns ein Rodel aus und sausen damit zurück ins Tal. -
Tag 6
Am Lärchenwiesenweg zur Kastenbergalm
< -
Tag 7
Abschied nehmen von Tirol
<
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Leistungen 2023
- 6 Nächte in Almi´s Berghotel***, Zimmer mit Bad/Dusche und WC
- 6x Frühstück, 6x Abendessen
- Leihausrüstung (Schneeschuhe, Teleskopstöcke)
- Benützung des Wellnessbereichs (Sauna, Dampfbad)
- Gutschein für Reiseliteratur
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.03.2023)
- Führung und Betreuung durch autorisierten ASI Bergwanderführer
- ASI Tourenbuch
- CO2-Kompensation aller Reise-Emissionen
Unterkunft 2023
Almi's Berghotel ist ein kleines aber feines 3-Sterne-Haus im idyllischen Obernberg in Tirol. Nur wenige Kilometer vom Brenner entfernt, entdeckst du hier in fast 1.400 Meter Höhe ein richtiges Naturparadies. Familie Almberger verwöhnt dich mit ausgezeichneter Küche mit regionalen Produkten und viel Liebe zum Detail. Entspannung nach den Tagestouren findest du im riesigen Wohlfühlbereich - mit Dampfbad und Panoramasauna.
Termine
-
Anreise
Abreise
Guide
Preis
Sicher buchen in Corona Zeiten
Flexibel Buchen
Wir nehmen deine Buchung vertrauensvoll entgegen. Mit unseren neuen ASI Flex Tarifen bist du bis 31 Tage vor Reiseantritt besonders flexibel.
Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Schwierigkeitsgrad 3: Mittel
Anreise
PKW
Autobahn Innsbruck - Brenner bis Ausfahrt Nösslachjoch, auf der Bundesstraße weiter bis Obernberg. Kostenlose Parkmöglichkeit direkt beim Hotel.
BAHN
Über Innsbruck nach Steinach am Brenner und von dort aus mit dem öffentliche Bus (Linie 4145) weiter bis zum Hotel. Die Anreise ab Innsbruck / Brenner ist in der Gästekarte inkludiert.
Für die öffentliche Anreise bitte bei der Unterkunft Bescheid geben und du erhältst per Mail einen "Anreisevoucher" (Gutschein). Diesen Gutschein bitte zu Hause ausdrucken und mitnehmen. Ab Innsbruck / Brenner bis zur gebuchten Unterkunft ist der Anreisevoucher als Ticket gültig (nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis!).
Treffpunkt
Am Anreisetag um 18:00 Uhr im Almi's Berghotel in Obernberg, Tel.: +43-5274-87511. Bei unerwarteter Verspätung informiere bitte über diese Telefonnummer den ASI-Bergführer.
Erforderliche Ausrüstung
- Tagesrucksack mit ca. 25 Liter Volumen (mit Befestigungsmöglichkeit für Schneeschuhe/Stöcke)
- Knöchelhohe, schneetaugliche Bergwanderschuhe
- Anorak mit Kapuze, wind-, wasserdicht und atmungsaktiv
- Überhose, wind-, wasserdicht und atmungsaktiv
- zweckmäßige Wintersportbekleidung (T-Shirts, Ski- oder Tourenhose, etc.)
- lange Unterwäsche (am besten Funktionswäsche)
- warme Zusatzbekleidung (Pullover oder Fliesjacke)
- Wollmütze, Handschuhe und / oder Fäustlinge (2 Paar)
- Thermosflasche mit 1 Liter Fassungsvermögen, Trinkbecher
- Sonnenschutz (Sonnenbrille, Sonnen-/Kälteschutzcreme)
- Persönliche Medikamente
- Folgende Ausrüstung kann vor Ort kostenlos ausgeliehen werden:
- Schneeschuhe
- Teleskopwanderstöcke
Zusätzlich empfohlene Ausrüstung
- Funktionsbekleidung (wind-, wasserdicht und atmungsaktiv)
- Regenschutzhülle für den Rucksack
- Bequeme (Sport-) Kleidung
- Bequeme Schuhe oder Sandalen
- Bade-/Saunasachen
- Fotoausrüstung, Fernglas
- Taschenmesser
- Süßigkeiten (z.B. Müsli Riegel), Getränkepulver etc.
- Gamaschen
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
Vermeidung von Einwegverpackung
Nachhaltigkeit
Ökologischer Fußabdruck – 135 kg CO2 werden kompensiert.
Dies entspricht 100% der anfallenden CO2-Emissionen und verteilt sich folgendermaßen:
Mehr zur Berechnung des Fußabdrucks
Für die Berechnung der Emissionen wird der international anerkannte CO2-Rechner Carmacal verwendet. Dieser umfasst Emissionen für Anreise, Transport im Reiseland, Unterkünfte und Aktivitäten.
Wertschöpfung – 68 % des Reisepreises tragen zur lokalen Wertschöpfung bei.
ASI Reisen wählt Unterkünfte & Leistungsgeber sorgsam aus und unterstützt regionale Klein- & Familienunternehmen.
Preiszusammensetzung von "Schneeschuhwandern im Obernbergtal"
Mehr zur Berechnung der Wertschöpfung
Die Lokale Wertschöpfung ist jener Anteil des Reisepreises der lokalen Partnern und Communities zu Gute kommt.
Flug inklusive Steuern beinhaltet alle Kosten die durch eine Flug An- & Abreise entstehen.
Die Marge deckt laufende Ausgaben und Fixkosten des Unternehmens, sowie die Entwicklungskosten der Reisen ab.
Vertrieb & Abwicklung beinhaltet Kosten für Vertriebspartner, Reiseunterlagen und Versand.
Sonstige Steuern beinhalten EU-Abgaben oder sonstige internationale Abgaben.
Internationale Dienstleistungen sind Leistungen von nicht lokale Partnern bzw. von Partnern deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt. Diese tragen somit nicht zu 100% zur lokalen Wertschöpfung bei.
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Allgemeine Informationen über Österreich
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Österreich
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Gültigkeit
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Österreich
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
Gesundheitsnachweiß
In Österreich und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Österreich akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Österreich
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Verbotene Importe
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Österreich
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Geldwechsel
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Beste Reisezeit in Österreich
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.