ab € 1.430,– p.P.
Termine AnzeigenReisebeschreibung 2022
Welches ist das schönste der baltischen Länder? Es sind alle Drei! Naturliebhaber und Kulturbegeisterte kommen bei dieser Reise voll auf ihre Kosten. Wir besuchen die baltischen Hauptstädte Vilnius, Riga und Tallinn, die alle zum UNESCO Weltkulturerbe zählen und wandern durch die unberührte Natur des Gauja und Lahemaa Nationalparks. Auch der berühmte Berg der Kreuze und der Besuch das Herrenhaus von Palmse darf nicht fehlen. Wir erleben das faszinierende Baltikum mit seiner reichen Geschichte, Tradition und landschaftlichen Vielfalt und besuchen dabei nicht nur bekannte Sehenswürdigkeiten, sondern auch Geheimtipps.
Charakter der Reise
Reiseverlauf 2022
Alle Reisetage Einklappen-
Tag 1
Willkommen in Vilnius (Litauen)
<Flug in die litauischen Hauptstadt Vilnius und Begrüßung durch die ASI Reiseleitung. Transfer zum Hotel. Der Abend steht zur freien Verfügung. -
Tag 2
Vilnius, Trakai und traditionelle Kibinai
<Nach dem Frühstück Stadtrundgang durch die kleinen Gässchen in Vilnius. Anschließend Fahrt nach Trakai, ehemals Hauptstadt des Großfürstentums Litauen. Dort spazieren wir um die berühmte rote Inselburg aus dem 14. Jh., welche malerisch inmitten eines Sees liegt. Zu Mittag essen wir in einem traditionellen Karaitenrestaurant, wo wir die Möglichkeit nutzen, die Zubereitung von Kibinai, traidtionellen Teigtaschen, selbst auszuprobieren. Rückkehr am Abend nach Vilnius.
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Tag 3
Vom Berg der Kreuze nach Riga
<Auf dem Weg nach Riga (Lettland) machen wir Halt bei Siauliai, um den berühmten Berg der Kreuze, eine mystische und einzigartige Pilgerstätte mit Kreuzen aus aller Welt zu bestaunen. Später besichtigen wir das größte denkmalgeschützte Herrenhaus Litauens in Pakruojis, das der deutsch-baltischen Familie von Ropp von 1780 bis 1940 gehörte und aus 43 Gebäuden besteht. Nach der Führung erwartet uns die Verkostung des lokalen Biers und ein landestypisches Mittagessen im Wirtshaus. Anschließend Fahrt nach Riga.
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Tag 4
Stadtrundgang und der Zentralmarkt von Riga
<Eine ausführliche Stadtführung am Morgen bringt uns zu bedeutendstenen Kirchen, historischen Denkmälern und Jugendstilbauten in Riga. Wir sehen den Dom, die Peterkirche, die Kleine und Große Gilde, das Schwarzhäupterhaus und vieles mehr. Ein Höhepunkt ist der Besuch des Zentralmarkts, der zu den größten Osteuropas gehört. In den 5 ehemaligen Zepellinhallen finden wir eine riesige Auswahl an lettischen Spezialitäten, die wir vor Ort probieren können. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. -
Tag 5
Natur, Kost und Geist
<Auf unserer Fahrt nach Tartu halten wir im Nationalpark Gauja. Hier schlängelt sich die Gauja durch tief eingeschnittene Urstromtäler. Hoch über dem Fluss erhebt sich bei Sigulda die Burganlage Turaida. Wir besichtigen die Ruine der Ordensburg und die Sandsteinhöhle von Gutmann. Den für lettische Verhältnisse steilen Abhängen verdankt das Gebiet auch seinen Namen "Livländische Schweiz". Weiterfahrt nach Valmiera, wo wir die Valmiermuiza Brauerei inkl. Bierverkostung besuchen. Abends kommen wir in Tartu an, das als das geistige Zentrum Estlands gilt. -
Tag 6
Tartu und Lahemaa Nationalpark
< -
Tag 7
Historisches Tallinn
< -
Tag 8
Abschied nehmen von Estland
<
Tipp

ASI Guide Matthias
Auf ins Baltikum. Wir besuchen die Hauptstädte Vilnius, Riga und Tallinn, jede für sich schon beeindruckend und voller bekannter Sehenswürdigkeiten. Wir suchen aber auch die Geheimtipps und kulinarischen Höhepunkte der Länder. Schon mal in einem Karaitenrestaurant gegessen und lokales Bier gekostet? Wir stecken die Füße in die feinen Sandstrände des Nationalparks Laheema und besuchen ein 400 Jahre altes Fischerdorf. Auf dieser Reise erleben Sie eine runde Mischung aus Altbekanntem und Neuem, Natur und Kultur.
Leistungen 2022
- Flug nach Vilnius, zurück ab Tallinn
- Flughafen- und Sicherheitsgebühren
- 7 Nächte in 3*-Hotels, Zimmer mit Bad/Dusche und WC
- 7x Frühstück, 3x Mittagessen
- Transfers in landesüblichen Bussen lt. Reiseverlauf
- Alle Aktivitäten, Führungen und Ausflüge lt. Reiseverlauf
- Alle Eintritte lt. Reiseverlauf
- Gutschein für Reiseliteratur
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.08.2022)
- Führung und Betreuung durch lokalen, Deutsch sprechenden ASI Guide
- ASI Tourenbuch
- CO2-Kompensation aller Reise-Emissionen
Nicht inkludierte Leistungen
- Im Reiseverlauf nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder, Getränke und nicht im Reiseverlauf erwähnte Eintritte
Termine
-
Anreise
Abreise
Preis
Wichtiger Hinweis: 2G-Regelung
Sicher buchen in Corona Zeiten
Flexibel Buchen
Wir nehmen deine Buchung vertrauensvoll entgegen. Mit unseren neuen ASI Flex Tarifen bist du bis 31 Tage vor Reiseantritt besonders flexibel.
Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen zu Die Highlights des Baltikums erleben
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Anreise
Flug nach Vilnius/ab Tallinn. Ankunft und Abflug jederzeit möglich. Da mit verschiedenen Fliegern angereist und abgeflogen wird, fällt ggf. für den Transfers und am Flughafen etwas Wartezeit an.
Treffpunkt
Treffpunkt ist der Flughafen Vilnius. Am Flughafen wirst du von unserem Partner erwartet. Bitte achte auf ein ASI-Schild. Fahrt zur ersten Unterkunft.
Erforderliche Ausrüstung
- Tagesrucksack mit ca. 30 Liter Volumen
- Bequeme Outdoorschuhe
- Wasserflasche mit mind. 1 Liter Fassungsvermögen
- Zweckmäßige Wanderbekleidung (T-Shirts, Trekkinghose, Wandersocken)
- Warme Zusatzbekleidung (Pullover, Mütze, Handschuhe)
- Anorak (mit Kapuze) und Überhose, wind- und wasserdicht (z. B. Goretex)
- Sonnenschutz (Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme)
- Waschutensilien und pers. Medikamente
Zusätzlich empfohlene Ausrüstung
- Funktionswäsche/-bekleidung (atmungsaktiv)
- Regenschutzhülle für den Rucksack
- Bequeme Schuhe/Sandalen
- Fotoausrüstung, Fernglas
- Süßigkeiten (z.B. Müsli Riegel), Getränkepulver etc.
- Trinkflasche
Nebenkosten & Trinkgelder
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
Welche Voraussetzungen und Warum gilt die 2G-Regel bei ASI Reisen?
Während sich die Regel weltweit für Getestete je nach Land regelmäßig ändern, sind die Regel für Geimpfte oder Genesene davon meist unberührt. Die betrifft sowohl die Einreise an sich als auch die lokalen Bestimmungen zum Zugang zu Restaurants, Unterkünften, Geschäften usw. In vielen Ländern müssen Corona-Tests als Zugang für Restaurants oder Transfers mindestens alle zwei Tage wiederholt werden. Sowohl die Organisation der Tests für (einzelne) Gäste als auch der daraus resultierende Zeitaufwand, der sich auf den Reiseverlauf niederschlägt, machen den reibungslosen Ablauf dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grund hat sich ASI Reisen für die 2G-Regel auf ASI Original Gruppenreisen entschieden.
Mit Reiseantritt ab 1. Dezember 2021 gelten für alle ASI Original Gruppenreisen veränderte Teilnahmevoraussetzungen: Die Teilnahme an ASI Original Gruppenreisen ist ab diesem Abreisezeitpunkt ausschließlich für nachweislich vollständig geimpfte oder genesene Gäste (2G-Regel) möglich.
Als vollständig geimpft gelten Gäste, die eine vollständige Immunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben. Aktuell sind diese:
-Astra Zeneca (gültig ab 14 Tage nach der zweiten Impfung)
-BioNTech/Pfizer (gültig ab 14 Tage nach der zweiten Impfung)
-Moderna (gültig ab 14 Tage nach der zweiten Impfung)
-Johnson & Johnson (Einzelimpfung, gültig ab 14 Tage nach der Impfung)
Als vollständig genesen gelten Gäste, die einen Nachweis über eine bereits überwundene Infektion mit SARS-CoV-2 erbringen können. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch einen positiven PCR-Test. Dieser Test muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate alt sein.
Vermeidung von Einwegverpackung
Welche Fragen hast du?
Unsere Reisespezialistinnen stehen dir von Montag bis Freitag von 9 - 18 Uhr zur Verfügung.
Informationen aufgrund des Coronavirus
Nachhaltigkeit
Ökologischer Fußabdruck – 1.283 kg CO2 werden kompensiert.
Dies entspricht 100% der anfallenden CO2-Emissionen und verteilt sich folgendermaßen:
Mehr zur Berechnung des Fußabdrucks
Für die Berechnung der Emissionen wird der international anerkannte CO2-Rechner Carmacal verwendet. Dieser umfasst Emissionen für Anreise, Transport im Reiseland, Unterkünfte und Aktivitäten.
Wertschöpfung – 52 % des Reisepreises tragen zur lokalen Wertschöpfung bei.
ASI Reisen wählt Unterkünfte & Leistungsgeber sorgsam aus und unterstützt regionale Klein- & Familienunternehmen.
Preiszusammensetzung von "Die Highlights des Baltikums erleben"
Mehr zur Berechnung der Wertschöpfung
Die Lokale Wertschöpfung ist jener Anteil des Reisepreises der lokalen Partnern und Communities zu Gute kommt.
Flug inklusive Steuern beinhaltet alle Kosten die durch eine Flug An- & Abreise entstehen.
Die Marge deckt laufende Ausgaben und Fixkosten des Unternehmens, sowie die Entwicklungskosten der Reisen ab.
Vertrieb & Abwicklung beinhaltet Kosten für Vertriebspartner, Reiseunterlagen und Versand.
Sonstige Steuern beinhalten EU-Abgaben oder sonstige internationale Abgaben.
Internationale Dienstleistungen sind Leistungen von nicht lokale Partnern bzw. von Partnern deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt. Diese tragen somit nicht zu 100% zur lokalen Wertschöpfung bei.
Alternative Reisen
Allgemeine Informationen über Estland
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Estland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Estland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Einreise Dokumente
Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
Kosten
Visaarten und Kosten
Flughafentransit-, Transit-, Kurzzeit- und Langzeitvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: max. 5 Tage. Kurzzeitvisum: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten (ein- und mehrmalige Einreise). Langzeitvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und über mindestens 2 leere Seiten verfügt, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrisches Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf vm.ee/en/visa-application-forms).
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Ab dem 15. Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Estland
Übersicht
Die medizinische Grundversorgung ist zumeist befriedigend. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen selbständigen Vertragsarzt oder an einen Arzt in einer öffentlichen kommunalen oder staatlichen Einrichtung.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
Trinkwasser ist in der Regel sauber. Der hohe Mineralgehalt des Wassers ist allerdings nicht jedermanns Geschmack. In Flaschen abgepacktes Wasser ist überall erhältlich. Um mögliche Infektionen zu vermeiden, sollte man eine vernünftige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene durchführen. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen FSME ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsnachweiß
Für eine Daueraufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ist ein HIV-Test nötig.
In Estland und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Estland akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Estland
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Estland eingeführt werden:
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). Ein Einfuhrverbot besteht für Munition und Waffen ohne Lizenz, gestohlene Waren, Fälschungen, Betäubungsmittel, pornographische Erzeugnisse und fremde Arten, die eine ökologische Bedrohung darstellen könnten.
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Estland
Währung
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard, Diners Club, American Express etc. werden in der Regel von größeren Hotels, Restaurants, Geschäften und Banken angenommen. Die meisten Banken akzeptieren die Kreditkarte nur mit dem Pass zusammen. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann vielerorts Bargeld auch mit der Kreditkarte abgehoben werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Bei Banken oder in Wechselstuben, die es an den Flughäfen, in größeren Hotels und vielerorts in der Innenstadt, am Bahnhof und am Hafen gibt, können Fremdwährungen umgetauscht werden. Die Wechselstuben sind von Mo-Fr von 09.00-18.00 Uhr und Sa von 09.00-15.00 Uhr geöffnet. Einige Wechselstuben bieten auch am Sonntag ihren Service an.
Beste Reisezeit in Estland
Maritimes bis mäßig kontinentales Klima. Warme Sommer. Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte, lange Winter (November bis Mitte März) mit starken Schneefällen. Niederschläge ganzjährig, im August ist die Niederschlagsmenge am höchsten. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.
Allgemeine Informationen über Litauen
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Litauen
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Litauen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Reisende müssen sich jedoch jederzeit ausweisen können (Reisepass/Personalausweis), insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Einreise Dokumente
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
(Ausgenommen von (a) und (b) sind Staatsangehörigen der EU-Länder, von Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz).
(c) Generell dringend empfohlen für EU-Bürger sowie Schweizer: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie private Auslandsreisekrankenversicherung, die eine Reiserückholversicherung einschließt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Transit-, Einreisevisum und Gruppenvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage. Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: über 90 Tage.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Der Reisepass muss vor weniger als zehn Jahren ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: In der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen, in Einzelfällen auch 30 - 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Für die Einreise erforderlich ist der Nachweis ausreichender Geldmittel; davon ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Litauen
Übersicht
Eine akzeptable Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist in den größeren Städten Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siauliai gewährleistet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Vertragsarzt der örtlichen Krankenkasse (Valstybine ligoniu kasa - VLK). Diese gibt auch Auskünfte über die Anschriften der Vertragsärzte. Rechnungen von Privatärzten werden den Patienten vollständig in Rechnung gestellt. Allgemeinmediziner überweisen zum Facharzt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
Die Qualität des Leitungswassers hat sich zwar in den letzten Jahren verbessert. Dennoch sollte man wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene achten. Es wird empfohlen, auf in Flaschen abgefülltes Wasser zurückzugreifen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen, v.a. im Zentrum des Landes, im Norden, im Distrikt Marijampole im Süden und um Kaunas. Zusätzlich werden landesweit auch FSME-Fälle gemeldet, die auf den Verzehr von Rohmilch von Schafen und Ziegen zurückzuführen sind. Zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen ist gegen FSME eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kann vorkommen. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Gesundheitsnachweiß
Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
In Litauen und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Litauen akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Litauen
Zollbestimmungen Übersicht
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Litauen
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Der Euro wurde zum 01.01.2015 eingeführt.
Kreditkarten
Größere Hotels, Restaurants, Geschäfte und Banken akzeptieren gängige Kreditkartenwie Visa und Mastercard. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte Geld abgehoben werden.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Es gibt zahlreiche Wechselstuben, vor allem in größeren Hotels, Postämtern, Flughäfen und Bahnhöfen. Geld kann aber auch in Banken gewechselt werden.
Beste Reisezeit in Litauen
Gemäßigtes Klima, Übergangszone zwischen Kontinental- und Meeresklima. Im Allgemeinen eher wechselhaft. Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte Winter, oft mit starken Schneefällen.
Allgemeine Informationen über Lettland
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Lettland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Lettland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Sie sind jedoch verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier mitzuführen.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Einreise Dokumente
Kopie einer Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Reiserückholversicherung dringend empfohlen.)
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und Kosten
Kurzzeit-/Langzeit- und Transitvisum/Flughafentransitvisum.
Gültigkeit
Einreisevisum: 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger einiger Länder. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Bei Einreise auf dem Landweg über Russland oder Belarus wird ein Transitvisum für Russland bzw. Belarus benötigt.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Plant ein alleinreisender Minderjähriger dauerthaft in Lettland zu verbleiben, muss er eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten bei der Einreise vorlegen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Lettland
Übersicht
Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Allgemeinmediziner, der Vertragsarzt der lettischen Krankenversicherung (Veselibas obligatas apdrosinasanas valsts agentura - VOAVA) ist. Informationen zu Vertragsärzten sind in Lettland unter der gebührenfreien Service-Nummer 800 12 34 erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Lettland ist das einzige EU-Land, in dem Diphtherie endemisch ist. Impfschutz ist möglich und empfehlenswert.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Sie kommen insbesondere in ländlichen Gebieten um Riga vor. In einzelnen Fällen wurde eine Übertragung von FSME-Viren durch unpasteurisierte Schafs- und Ziegenmilch gemeldet. Eine Impfung ist möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt gebietweise vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung in Erwägung gezogen werden.
Gesundheitsnachweiß
In Lettland und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Lettland akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Lettland
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Lettland eingeführt werden:
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 285 €.
(a) Wertvolle Gegenstände wie Schmuck und Pelze sollten deklariert werden.
(b) Für Kunstgegenstände, die über 50 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung der lettischen Behörden erforderlich.
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Schusswaffen und Munition (Einfuhrgenehmigung erforderlich), unverarbeitete Milch und rohes Fleisch (siehe Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Lettland
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard, Visa, American Express, JCB und Diners Club werden von vielen Hotels und Tankstellen der größeren Städte angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte und PIN-Nummer Geld abgehoben werden.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Wechselstuben (Valutas maiņa) sind in jeder Stadt zu finden. Die Gebühren für Geldwechsel variieren stark, daher ist zu empfehlen vor dem Wechsel die anfallende Gebühr zu erfragen.
Beste Reisezeit in Lettland
Gemäßigtes Klima. Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte, lange Winter (Oktober bis April) mit starken Schneefällen. Die Niederschläge sind über das ganze Jahr verteilt. Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im September.