Die ASI Wunschliste
Klicke auf das und deine Lieblingsreisen werden in deiner Wunschliste gespeichert.
Du kannst dann deine Liste jederzeit mit deinem Reisepartner teilen und gemeinsam Reisen aussuchen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Der Transit ist gestattet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Ein Testnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 10. Vorwoche: 14
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Momentan gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Nicht-essenzielle Geschäfte, einschließlich Einkaufszentren, sind geöffnet.
Restaurants und Bars sind geöffnet.
Hotels sind geöffnet.
Veranstaltungen dürfen stattfinden.
Parks und Strände sind zugänglich.
Kinos, Theater, Konzertsäle und andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Selbiges gilt auch für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Diskotheken.
Öffentliche Verkehrsmittel fahren regulär.
Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Taxis/Fahrdiensten wurde aufgehoben.
Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr wurde wieder aufgenommen.
Der Flugbetrieb wurde wieder aufgenommen.
Sind Reisende Kontaktpersonen oder werden sie bei ihrem Aufenthalt positiv auf COVID-19 getestet, ist derzeit keine Quarantäne/Isolation erforderlich.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Portugal (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Generell gilt:
Alle Reisen in Länder ohne zum Reisezeitpunkt bestehende Warnung aufgrund eines Corona Virusvariantengebietes finden statt.
Wenn die Reise stattfinden kann
Wenn die Reise stattfinden kann, erfolgt unsererseits keine weitere aktive Benachrichtigung. Nach Eingang der Restzahlung versenden wir die Reiseunterlagen direkt an dich oder an dein Reisebüro.
Stornieren, wenn die Reise stattfinden kann
Wenn du eine Reise, die wir durchführen können, aus persönlichen Bedenken umbuchen oder stornieren möchtest, gelten die Vorgaben in unseren AGB.
Stornieren, wenn die Reise nicht stattfinden kann
Sollten wir deine gebuchte Reise aussetzen müssen, erhältst du deine bereits geleistete Zahlung in Form eines Gutscheins zurück, diesen kannst du dir aber auch direkt erstatten lassen. Es fallen keine Stornierungskosten für dich an.
Sollten wir eine Reise aufgrund einer Warnung aufgrund eines Virusvariantengebietes (Quarantäne bei Einreise oder Rückreise) oder anderen Gründen, die einer geplanten Durchführung im Wege stehen, aussetzen müssen, melden wir uns bei Eigenanreisen bis 14 Tage und bei Flugreisen bis 21 Tage vor Reiseantritt bei dir oder deinem Reisebüro.
Wir bitten um Verständnis, dass bei Warnungen kurz vor Reiseantritt die Reiseabsage entsprechend kurzfristig erfolgen kann.
Sollten wir deine gebuchte Reise absagen müssen, erhältst du deine bereits geleistete Zahlung in Form eines Gutscheins zurück, diesen kannst du dir aber auch direkt erstatten lassen. Es fallen keine Stornierungskosten für dich an.
Sollten wir eine Reise aufgrund lokaler Bestimmungen abbrechen müssen, bist du bei uns in besten Händen. Wo auch immer du dich gerade auf der Welt befindest, bei ASI Reisen hast du stets einen direkten Ansprechpartner, der sich bei Bedarf schnellstmöglich um deine Heimreise kümmert.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung. Damit sind deine persönlichen Risiken im Falle einer Corona Erkrankung vor Abreise und während der Reise gedeckt.
Alle unsere ERGO Reiseversicherungen inkludieren den Reiseabbruch oder Reiserücktritt bei einer Corona Erkrankung.
Informationen findest du unter www.asi.at/reiseversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Damit sind deine persönlichen Risiken im Falle einer Corona Erkrankung vor Abreise und während der Reise gedeckt. Alle unsere ERGO Reiseversicherungen inkludieren den Reiseabbruch oder Reiserücktritt bei einer Corona Erkrankung. Informationen findest du unter www.asi.at/reiseversicherung
Unsere Reisespezialistinnen stehen dir von Montag bis Freitag: 9 – 18 Uhr, Samstag & Sonntag 9 – 13 Uhr & 14 – 18 Uhr zur Verfügung.
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