COVID-19: Aktuelle Information
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Wie wird eine Gruppenreise ablaufen?
Auch bei einer Gruppenreise bist du als Person für die Einhaltung der geltenden Vorschriften grundsätzlich selbst verantwortlich. Zu beachten sind insbesondere die spezifischen Hygiene- & Abstandsregeln in der bereisten Region. Unser Guide informiert dich über die Vorschriften. Bei Krankheitsgefühl solltest du umgehend den Guide informieren.
Mit Reiseantritt ab 1. Dezember 2021 gelten für alle ASI Original Gruppenreisen veränderte Teilnahmevoraussetzungen: Die Teilnahme an ASI Original Gruppenreisen ist ab diesem Abreisezeitpunkt ausschließlich für nachweislich vollständig geimpfte oder genesene Gäste (2G-Regel) möglich.
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Ich finde unterschiedliche, sich oft widersprechende Informationen auf Hotel oder Hütten Webseiten. Was gilt denn nun?
Unsere Produktmanager sind täglich in Kontakt mit unseren Partnern. Wir haben daher direkte und verlässliche Informationen vorliegen und lassen diese in unsere Reise- und Durchführungsplanung einfließen. Du kannst versichert sein, dass wir und unsere Partner alle behördlichen Vorgaben erfüllen. -
Wann muss ich meine Restzahlung zu einer gebuchten Reise leisten?
Die Restzahlung ist zu dem in der Reisebestätigung genannten Termin fällig. Nach Zahlungseingang erhältst du deine Reiseunterlagen. Alle deine Zahlungen sind nach dem Pauschalreisegesetz gesichert. Im Falle einer Reiseaussetzung durch ASI Reisen erhältst du deine Zahlung in Form eines Gutscheines oder einer Erstattung zurück. -
Was gilt bei einem Lockdown und dem Beherbergungsverbot?
Sollte es in deinem Zielgebiet einen Lockdown geben, besteht bei einer Auslandsreise in der Regel auch eine Reisewarnung und die Reise wird nach unseren auf der Webseite genannten Regelungen abgesagt. Ist deine Reisen innerhalb Deutschlands betroffen, sagen wir diese ebenfalls ab, wenn die Durchführung aufgrund eines Beherbergungsverbotes nicht möglich ist. -
Kann ich kostenlos stornieren, wenn ich jetzt buche und zum Reisezeitpunkt eine Reisewarnung besteht?
Wird ein Zielgebiet mit einer Reisewarnung aufgrund eines Hochinzidenzgebietes/Hochrisikogebiet ausgerufen, ist ein Reiserücktitt nicht kostenfrei möglich. Es gelten die Stornostaffeln unserer AGB.
Wird ein Zielgebeit als Virusvariantengebiet eingestuft, setzen wir die Reise in der Regel aus.
Sollten wir eine Reise aussetzen müssen, melden wir uns bei Eigenanreisen bis zu 14 Tage und bei Fluganreisen bis zu 21 Tage vor Reiseantritt bei dir. Du erhältst selbstverständlich deine geleistete Zahlung wieder zurück und musst nicht aktiv stornieren. Stornierungen oder Umbuchungen vor unserer Reiseabsage sind gegen die in unseren AGB genannten Kosten möglich.
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Kann ich kostenlos stornieren, wenn eine Reise möglich ist, aber ich im Anschluss in Quarantäne müsste?
Im Regelfall besteht Quarantänepflicht, wenn du aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrst. In diese Gebiete führen wir derzeit keine Reisen durch oder sagen diese rechtzeitig ab. Bei Rückreisen aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet ist in der Regel nur ein negativer Corona Test zur Einreise nach Deutschland oder in andere Länder nötig. Oft ist die Einreise für vollständig geimpfte oder genesende Reisenden ohne zusätzlichen Test möglich. Dazu beachte bitte die verfügbaren Informationen der Behörden. Nur dort findest du alle nötigen und aktuellen Informationen.
Fragst du bei uns direkt an, verweisen wir dich auch diese Informationsquellen.
Sieh auch: www.asi.at/corona
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Kann ich eine Versicherung abschließen, die bei Corona einspringt?
Ja, alle unsere ERGO Reiseversicherungen beinhalten den vollen Corona-Reiseschutz. Einzelheiten findest du dazu auf unserer Seite: www.asi-reisen.de/reiseversicherung. Und direkt bei der ERGO Reiseversicherung: www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html
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Kann eine Reise trotz bestehender Reisewarnung angetreten werden?
Eine Reisewarnung ist grundsätzlich kein Reiseverbot. Zu beachten sind dabei neben den Einreisebestimmungen des Zielgebietes auch die Rückreisebestimmungen deines Heimatlandes (Quarantäne) sowie die Gültigkeit deiner Reiseversicherung, aber auch deiner sonstigen allgemeinen Versicherungen.
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Was ist bezüglich der neuen Regelung bei Rückflügen nach Deutschland zu beachten?
Für alle Reisenden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, gilt eine Corona-Testpflicht. Passagiere müssen vor der Abreise im Ausland dem Beförderer ein negatives Covid 19 Testergebnis vorlegen, das nicht älter 48 Stunden sein darf. Zulässig sind Testergebnisse von Schnelltests sowie PCR Tests. Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, muss man sich im Reiseland nach den dort geltenden Vorschriften so lange in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Informiere dich vor Hin- und Rückflug auf der Website bei der befördernden Fluglinie über Vorschriften beim Boarding und an Board, besonders wenn deine Flugreise mit einem Zwischenstopp und/oder einem Transit in einem Drittland gebucht ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung aller Vorschriften insbesondere der Einreisevorschriften in deiner Eigenverantwortung liegt.
COVID-19: Aktuelle Information
Unsere Reisespezialistinnen stehen dir von Montag bis Freitag von 9 - 18 Uhr zur Verfügung.
Informationen aufgrund des Coronavirus