ab € 1.195,– p.P.
Termine AnzeigenReisebeschreibung 2022
Erkunden Sie das Grenzgebiet von Litauen und Polen, das Land der sanften Hügel, sandigen Ebenen, weiten Urwäldern und Flusstälern. Die Tour beginnt in der litauischen Hauptstadt Vilnius und endet in der polnischen Hauptstadt Warschau, beide Städte sind für ihre Altstadt berühmt, die in die UNESCO Liste der Weltkulturerbe eingetragen sind. Die Tour beinhaltet Kurort Druskininkai, Dzūkija Nationalpark in Litauen, Radfahrt um die Suwalkische Seenplatte herum mit Nationalparks Wigry und Biebrza in Polen. Wenn Sie in Masuren schon waren, sollten Sie hierher auch kommen. Es ist hier noch schöner. Erleben Sie eine Vielzahl der Städte, Dörfer und Landschaften, um eine hervorragende Einführung in die sehr unterschiedlichen Charaktere dieser beiden verschiedenen Länder zu erhalten, die im 16. und 18. Jahrhundert eine gemeinsame Geschichte hatten, die als polnisch-litauisches Reich bekannt war!
Charakter der Reise
Reiseverlauf 2022
Alle Reisetage Einklappen-
Tag 1
VILNIUS
<Ankunft in Vilnius, die Hauptstadt Litauens mit seiner über 600jährigen Geschichte. Individueller Transfer zu Ihrem Hotel (nicht inkl.), Willkommenstreffen und Begrüßung durch den Reiseleiter. Unterbringung für 2 Nächte im Hotel. -
Tag 2
VILNIUS & TRAKAI
<Nach dem Frühstück folgt die Stadtbesichtigung in der Altstadt von Vilnius. Am Nachmittag Transfer nach Trakai, die alte Hauptstadt des litauischen Großfürstentums. Danach folgt die erste Fahrradtour auf sanften Hügeln um den See herum. Auf der Fahrt halten Sie in Trakai an, wo Sie die Wasserburg aus dem 14. Jh., die malerisch auf einer Insel im See Galve liegt, besichtigen können. -
Tag 3
Entlang Fluss Nemunas zum Kurort DRUSKININKAI
<Transfer nach Merkinė. Es geht weiter per Rad nach Druskininkai, einen der besten Thermal- und Wellnessurlaubsort in Europa. Heutige Radetappe führt über Liškiava, für das dominikanische Klosterensemble aus dem 17.-18. Jh. am Ufer des Flusses Nemunas bekannt. Ankunft in Druskininkai, Unterbringung im Hotel für 2 Nächte. Nachmittag frei im Kurort oder sie unternehmen eine Rundfahrt in den Wäldern. Abendessen im Hotel (inklusive). -
Tag 4
DZŪKIJA NATIONALPARK per Rad
<Transfer am Vormittag zum Dzūkija Nationalpark, den größten Park in Litauen, der mit Pinienwäldern (90% des Territoriums) bewachsen und einer der 13 wilden PAN Parks in Europa ist. Hier beginnt unsere Radroute durch ethnographische Dörfer. Der Weg führt auch durch den Grūtas-Park, der in Litauen eine einzigartige Bedeutung hat, der Ort, an dem alle unerwünschten Statuen von Lenin genommen wurden, nachdem Litauen seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion wiedererlangte. -
Tag 5
Suwalkische Seenplatte & STADT Suwalki
<Morgens Bustransfer nach Polen. Nachdem wir die Grenze überquert haben, radeln wir auf sanften Hügeln mit malerischen Ausblicken auf wunderschöne Seen und die polnische Landschaft. Der Wigry Nationalpark ist unser Ziel. Unterwegs besuchen wir Suwałki, die größte Stadt und Hauptstadt der historischen Region Suwałki. Unterbringung für 2 Übernachtungen im Hotel. Abendessen im Hotel (inklusive). -
Tag 6
NATIONALPARK WIGRY
< -
Tag 7
AUGUSTOW & NATIONALPARK BIEBRZA
< -
Tag 8
GONIADZ-WARSCHAU
< -
Tag 9
Warschau
<
Sie reisen in internationaler Gruppe mit deutsch-englischsprachiger Reiseleitung.
Reiseverlauf als PDF downloadenLeistungen 2022
- 8 Übernachtungen in den Hotels, inklusive alle Hotelgebühren
- 8x Frühstück, 4x Abendessen
- 4 x Abendessen (3 Gänge mit Kaffee/Tee; 1x Druskininkai, 1x Wigry, 1x Goniadz, 1x Warschau)
- Alle Transfers im klimatisierten Kleinbus/Bus
- Gepäcktransportierung gemäß Reiseprogramm
- Führungen gemäß Reiseprogramm
- Reiseleitung (deutsch/englisch, gemischte Gruppen) an den Tagen 2-8
- Fahrradverleih mit einer wasserdichten Radtasche (+Helm auf Anfrage)
- Individuelles Informationspaket (Stadtführer, Karten und Tourbeschreibung)
- Eintritte in folgende Objekte: Grūtas Park mit sowjetischen Skulpturen, Wigry Kloster
- Willkommentreffen mit Glas Bier oder Wein
- Mineralwasser zur Verfügung an den Radtagen
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.08.2022)
Zubuchbare Leistungen
Runde deine ASI Reise mit folgenden Leistungen ab:
- E-Bike
Nicht inkludierte Leistungen
- Trinkgelder und Ausgaben des persönlichen Bedarfs
- Ankunfts- und Abreisetransfers
- Mittag- und 4 x Abendessen
Termine
-
Anreise
Abreise
Preis
Sicher buchen in Corona Zeiten
Flexibel Buchen
Wir nehmen deine Buchung vertrauensvoll entgegen. Mit unseren neuen ASI Flex Tarifen bist du bis 31 Tage vor Reiseantritt besonders flexibel.
Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen zu Geführte Radtour von Litauen nach Polen
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Sie reisen in internationaler Gruppe mit deutsch-englischsprachiger Reiseleitung.
Anreise
Ankunfts- / Abreise Flughäfen: Ankunft in Vilnius (Litauen) und Abreise von Warschau (Polen)
Treffpunkt
Vilnius (Litauen)
Erforderliche Ausrüstung
- 2 Kurze Radhosen mit Einsatz
- Creme gegen Wundscheuern (z.B. Hirschtalg)
- Halstuch oder Schlauchtuch (Buff)
- Insektenschutz
- kleines Kabelschloss
- Kopfbedeckung (Kappe, Sonnenhut für Zwischenstopps)
- Lange Radhose oder Beinlinge
- Rad-Wasserflasche (min. 750 ml)
- Radbrille (Sonnenbrille u. Klarsichtbrille oder Wechselscheiben)
- Radhandschuhe Kurzfinger mit Geleinsatz
- Radhelm
- Radregenjacke
- Radrucksack mit ca. 20 Liter Volumen mit Regenschutz
- Radsocken
- Radtrikots (schnelltrocknend)
- Radunterhosen
- Reisetasche oder Koffer
- Softshelljacke
- Sonnenschutz
- Sportschuhe
- Stirnlampe
- Wasserdichte Überhose (zum Radfahren geeignet)
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
Alternative Reisen
Allgemeine Informationen über Litauen
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Litauen
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Litauen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Reisende müssen sich jedoch jederzeit ausweisen können (Reisepass/Personalausweis), insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Einreise Dokumente
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
(Ausgenommen von (a) und (b) sind Staatsangehörigen der EU-Länder, von Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz).
(c) Generell dringend empfohlen für EU-Bürger sowie Schweizer: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie private Auslandsreisekrankenversicherung, die eine Reiserückholversicherung einschließt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Transit-, Einreisevisum und Gruppenvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage. Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: über 90 Tage.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Der Reisepass muss vor weniger als zehn Jahren ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: In der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen, in Einzelfällen auch 30 - 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Für die Einreise erforderlich ist der Nachweis ausreichender Geldmittel; davon ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Litauen
Übersicht
Eine akzeptable Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist in den größeren Städten Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siauliai gewährleistet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Vertragsarzt der örtlichen Krankenkasse (Valstybine ligoniu kasa - VLK). Diese gibt auch Auskünfte über die Anschriften der Vertragsärzte. Rechnungen von Privatärzten werden den Patienten vollständig in Rechnung gestellt. Allgemeinmediziner überweisen zum Facharzt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
Die Qualität des Leitungswassers hat sich zwar in den letzten Jahren verbessert. Dennoch sollte man wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene achten. Es wird empfohlen, auf in Flaschen abgefülltes Wasser zurückzugreifen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen, v.a. im Zentrum des Landes, im Norden, im Distrikt Marijampole im Süden und um Kaunas. Zusätzlich werden landesweit auch FSME-Fälle gemeldet, die auf den Verzehr von Rohmilch von Schafen und Ziegen zurückzuführen sind. Zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen ist gegen FSME eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kann vorkommen. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Gesundheitsnachweiß
Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
In Litauen und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Litauen akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Litauen
Zollbestimmungen Übersicht
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Litauen
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Der Euro wurde zum 01.01.2015 eingeführt.
Kreditkarten
Größere Hotels, Restaurants, Geschäfte und Banken akzeptieren gängige Kreditkartenwie Visa und Mastercard. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte Geld abgehoben werden.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Es gibt zahlreiche Wechselstuben, vor allem in größeren Hotels, Postämtern, Flughäfen und Bahnhöfen. Geld kann aber auch in Banken gewechselt werden.
Beste Reisezeit in Litauen
Gemäßigtes Klima, Übergangszone zwischen Kontinental- und Meeresklima. Im Allgemeinen eher wechselhaft. Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte Winter, oft mit starken Schneefällen.
Allgemeine Informationen über Polen
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Polen
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Polen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Anmeldepflicht
Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von vier Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.
Ausländer (auch EU-Bürger) sind dazu verpflichtet, eine Aufenthaltsregistrierung beim zuständigen Wojewodschaftsamt der Abteilung für Aufenthaltslegalisation vorzunehmen, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert.
Einreise Dokumente
Ausreichende Geldmittel.
Kosten
Visaarten und Kosten
Einreisevisum (Kurz- und Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.
Gültigkeit
6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Einreisevisum: bis zu 90 Tagen Aufenthalt.
Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über alle nötigen Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen). Für die Beantragung eines Schengenvisums oder eines nationalen Langzeitvisums ist eine vorherige Online-Registrierung nötig.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, über mindestens 2 leere Seiten verfügt und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen bzw. das Ziel des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen bzw. belegen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr in bar bei der Beantragung im Konsulat.
(f) 2 biometrische farbige Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular auf secure.e-konsulat.gov.pl/.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 14 Werktage, in Einzelfällen auch länger.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen. Als Bestätigung über die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (z. B. für Touristen 100 Zl pro Tag für Aufenthalte, die länger als 3 Tage dauern; für einen Aufenthalt bis zu 3 Tagen mindestens 300 Zl, mit bezahltem Aufenthalt, z.B. Hotelbuchung 20 Zl pro Tag, aber nicht weniger als 100 Zl) gelten Bargeld, Reiseschecks, Bescheinigung aus einem Geldinstitut oder eine in Polen im Wojewodschaftsamt registrierte Einladung.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiserlaubnis der Sorgeberechtigten / Eltern mit sich zu führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Die Einfuhr von Papageien ist untersagt. In speziellen Fällen kann eine Sondergenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Vögel aus Ländern, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, dürfen nicht eingeführt werden.
Gesundheit und Impfungen in Polen
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen Vertragsarzt oder an ein öffentliches Gesundheitszentrum. Anschriften von Vertragsärzten und öffentlichen Gesundheitszentren sind bei den Zweigstellen des nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich und können kostenlos von allen öffentlichen Telefonzellen angewählt werden:
Polizei: 997.
Feuerwehr: 998.
Rettungsdienst: 999.
Pannendienst: 981.
Gersundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
Es sind keine Besonderheiten ber der Lebensmittelhygiene zu beachten, jedoch sollte man, wenn möglich, Schaf- und Ziegenmilch vermeiden, da einzelne Fälle von Übertragung der FSME-Viren in dieser Milch gemeldet wurden.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinzen Bialystock, Olsztyn, Suwalki, Masuren, die Gebiete von Siedice bis zur weißrussischen Grenze, westlich von Krakau, östlich von Posen, Stettin und Danzig. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit sehr selten vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
Gesundheitsnachweiß
In Polen und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Polen akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Polen
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Polen eingeführt werden:
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Polen
Währung
1 Zloty = 100 Groszy. Währungskürzel: Zl, PLN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zl sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Groszy.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Polen steht noch kein Datum fest.
Kreditkarten
Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in Hotels, Restaurants, großen Läden, Supermärkten, Reisebüros, Flugvertretungen und Tankstellen akzeptiert. Beträge sollten in Zloty bezahlt werden, da man hierbei den besseren Umtauschkurs erhält. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
An Geldautomaten können pro Tag maximal 1000 - 2000 Zloty abgehoben werden.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Auslandswährungen können problemlos an den Grenzübergängen, in Banken und Wechselstuben sowie in größeren Hotels und Reisebüros gewechselt werden. In Wechselstuben (Kantor) fallen keine Gebühren an, es wird geraten vorher den Tauschkurs zu erfragen. Um den besten Wechselkurs zu erhalten sollte man im Land und in Zloty wechseln oder abheben.
Beste Reisezeit in Polen
Gemäßigte, warme Sommer und kalte Winter. Im Herbst ist es meist sonnig und schon relativ frisch. Gute Wintersportbedingungen bestehen in den Sudeten und Karpaten von Dezember bis März. Die beste Reisezeit für Sommerurlauber beginnt Mitte Juni und geht bis Ende August.