ab € 1.190,– p.P.
Termine AnzeigenReisebeschreibung 2023
Das Valle Stura grenzt an den französischen Nationalpark Mercantour auf der italienisch-piemontesischen Seite der Südalpen. Die Stura fliesst nach Südosten in die Poebene hinaus. Unsere Wanderungen finden zwischen der französisch-italienischen Grenze im Westen und dem Valle Maira im Osten statt und sie führen uns in die unterschiedlichsten Ecken des Valle Stura. So nach Ferrera, einem ehemaligem Schmugglerdorf und Santa Anna, dem höchsten Wallfahrtsort der Alpen, verschiedenen Hochgebirgsseen und alten Festungsanlagen der verschiedenen Kriege am Alpenhauptkamm. Geographisch und kulturell versprechen die Wanderungen einige Tage der Gegensätze zu werden ... zwischen Schmugglern und Heiligen... zwischen Bergseen und schroffen Gipfeln ... zwischen französischem Nationalpark und den italienisch-piemontesischen Wilderer-Gebieten.
Charakter der Reise
Anforderung
Sie benötigen eine gute körperliche Verfassung, um die angegebenen Gehzeiten zu bewältigen. Die meisten Teilstrecken führen über gute Wanderwege und wunderschöne Panoramahöhensteige, teilweise über Felsbänder, Wiesenwege und über Moränenrücken. Trittsicherheit wird vorausgesetzt.
Reiseverlauf 2023
Alle Reisetage Einklappen-
Tag 1
Anreise ins Piemont
<Anreise nach Sambucco im oberen Valle Stura. Die „Osteria de la Pace“ unsere Unterkunft ist weit über die Talgrenzen wegen ihres guten Essens bekannt. Die abendlichen Spaziergänge rund um den Ort runden die feinen Abendessen ab. -
Tag 2
Höchster Pilgerort der Alpen „ Santa Anna de Vinadio“
<Unsere erste Eingehtour um den höchsten Pilgerort der Alpen „ Santa Anna de Vinadio“. Dieser Ort bettet sich in eine bezaubernde Alpenlandschaft ein. Unsere Wanderung führt auf Wegen, die zu Zeiten des 1. Weltkrieges erbaut wurden, zu historischen Passübergängen und an zahlreichen Seen vorbei. -
Tag 3
Seenwanderung
<Heute unternehmen wir eine Seenwanderung im italienisch-französischen Grenzgebiet „Lac di Roburent und Lac de L'Orrenaye. Die Wanderung lässt uns hochalpine Bergseen, die traumhaft eingebettet in schroffe Kalkberge liegen, entdecken. Die Tour verläuft halb über italienisches und halb über französisches Staatsgebiet. Die ehemaligen Lagerstätten der Militärs bieten eine Einsicht in die einfachen Unterkünfte und harten Daseinsbedingungen der damaligen Gebirgssoldaten. -
Tag 4
Rundwanderung um den Rocca de la Meja
<Die Rocca de la Meja übertront die Gardetta Hochebene, welche das Sturatal vom Mairatal trennt. Dieser imposante Berg wird sich uns den ganzen Tag von seinen wilden Seiten zeigen. Wer nicht schwindelfrei ist, erkundet ihn mittels einer Umrundung, wie wir sie durchführen. Ein weiterer Höhepunkt der Tour ist das Pic-Nic am Lago Nero. Falls die Temperatur stimmt, können wir auch darin baden. -
Tag 5
Panoramawanderung zum Monte Tibert
<Vom Colle d'Esischie bis zum Monte Tibert ergibt sich eine tolle Höhenwanderung. Der Weg verläuft ist fast immer auf einem sanften Grat. Somit bietet sich eine tolle Fernsicht zum Agentera-Massiv im Süden, dem Monte Viso im Norden und zum Rocca de la Meja im Westen. -
Tag 6
Besteigung der Cima de la Lose
< -
Tag 7
Heimreise
<
Reise teilen
Leistungen 2023
- 6x Frühstück, 6x Abendessen
- Hauser Alpin Berg- und Skiführer
- 6 x Übernachtung in einer kleinen, familiär geführten Pension
- 6 x Halbpension
- Taxitranfers lt. Programm
- Reisekrankenschutz
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.03.2023)
Unterkunft 2023
Verpflegung
Die im Preis inkludierte Halbpension ist regional geprägt und äusserst schmackhaft und reichlich.
Nicht inkludierte Leistungen
- An- und Abreise
- Tagesverpflegung und Getränke
- Trinkgelder
Termine
-
Anreise
Abreise
Preis
Sicher buchen in Corona Zeiten
Flexibel Buchen
Wir nehmen deine Buchung vertrauensvoll entgegen. Mit unseren neuen ASI Flex Tarifen bist du bis 31 Tage vor Reiseantritt besonders flexibel.
Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Schwierigkeitsgrad 4: Anspruchsvoll
Erforderliche Ausrüstung
- Personalausweis (mit Kopie)
- Vereinsausweis alpiner Vereine (NF,DAV, OEAV, SAC,CAI), soweit vorhanden
- Bargeld, Kreditkarte, EC Karte
- Trekkingschuhe Kategorie B/C
- Bergwandersocken / -strümpfe (warm, mit hohem Wollanteil (600 g pro qm))
- Trekking- / Bergwanderhose
- Überhose (wind- / wasserdicht, atmungsaktiv)
- Kurzarmhemden / -blusen
- Langarmhemden / -blusen
- Pullover / Jacke (Wolle, Fleece, Softshell)
- Jacke (wind- / wasserdichte, ideal: atmungsaktiv)
- Weste (windabweisend)
- Halstuch / Schal / Buff (Staub- / Kälteschutz)
- Sonnenschutz für den Kopf
- Fingerhandschuhe (dünn)
- Sonnenbrille
- Trekking- oder Bergrucksack 30 l
- Regenhülle für Rucksack
- Teleskop-Wanderstöcke
- Stirnlampe
- Sonnencreme
- Lippenbalsam
- Kulturbeutel
- Trekkinghandtuch (klein)
- Fotoausrüstung (inkl. Akku, Speicherkarten, etc.)
- Trinkflasche / Trinksystem (mind. 1 l)
- Insektenschutzmittel (für Haut und Bekleidung)
- Erste Hilfe Set (inkl. Pflaster, Tape, Desinfektion)
- Medikamente (wichtige persönliche Medizin im Handgepäck!)
- Biwaksack (leicht)
- Zwischenverpflegung (Trockenobst, Schokolade, Energieriegel, Teebeutel)
- Wärmeschicht (leichte Daunenjacke / Primaloft)
- Höhenmesser
- Toilettenpapier (im Rucksack für unterwegs)
- Trekkingschirm als Regen- bzw. Sonnenschutz
- Mund-Nasen-Schutz
- Hand-Desinfektionsmittel
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
Gäste, die diese Reise angesehen haben, haben auch angesehen
Das könnte dir auch gefallen
Allgemeine Informationen über Italien
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Italien
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum.
Gültigkeit
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Gesundheit und Impfungen in Italien
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in der ländlichen Umgebung um Trient und Florenz durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem in den Sommermonaten an der Küste und auf den Mittelmeerinseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Ebenfalls Insektenschutz und lange Kleidung schützen vor der, durch Mücken übertragbaren Infektion Kala Azar. Diese kommt vor allem in Süditalien und auf den Mittelmeerinseln vor.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Gesundheitsnachweiß
In Italien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Italien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Italien
Zollbestimmungen Übersicht
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Italien
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Kreditkarten
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Beste Reisezeit in Italien
Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
Allgemeine Informationen über Frankreich
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Frankreich
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!
Anmerkungen Reisepass
Frankreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und Kosten
Einreisevisa: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise) und Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Websiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Für die Staatsangehörigen der meisten Länder 1 Werktag.
Längerfristiger Aufenthalt: Variiert je nach Besuchszweck zwischen 2 bis 5 Tagen und 2 Monaten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild, Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen, wenn sie nicht mindestens von einem Elternteil begleitet werden. Bei Einreise in einen Nicht-EU/Schengen-Staat, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 5 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Es dürfen bis zu 2 Papageien oder Wellensittiche mitgenommen werden. Der Reisende muss schriftlich bescheinigen, dass er der Besitzer der Vögel ist und diese in Frankreich nicht verkaufen wird.
Anmerkung: Staffordshire Terrier bzw. American Staffordshire Terrier (beide als "Pitbull" bekannt), Mastiff- und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen generell nicht nach Frankreich eingeführt werden. Nur, wenn sie in einem solchen Stammbuch eingetragen sind, dürfen sie einreisen. Sie unterliegen dann jedoch auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgenommen werden.
Gesundheit und Impfungen in Frankreich
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch und müssen zunächst selbst bezahlt werden. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d'Assurance Maladie).
Für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung müssen zunächst die Kosten selbst getragen werden. Der Arzt händigt dem Versicherten darauf hin den Behandlungsvordruck "Feuille de soins (assurance maladie)" aus, mit dem man gegen Vorlage der EHIC bei der Caisse Primaire d'Assurance Maladie die Kosten erstattet bekommt (Prozentsatz variiert).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
In den französischen Überseegebieten besteht eine Infektionsgefahr bei Durchfallerkrankungen, die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden können. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden von Korsika vor, in dieser Region sollte daher das Schwimmen und Waten in Binnengewässern vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders die ländlichen Gebiete im Elsass und die Rheinebene sind betroffen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
In Südfrankreich können vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auftreten. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mücken zu schützen.
Das Dengue-Fieber tritt im Spätsommer in Südfrankreich (Region Nizza) gelegentlich auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird für Reisen an die Mittelmeerküste und nach Korsika empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem zwischen Juni und September an der Mittelmeerküste und auf Korsika vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken in Frankreich besonders in den Sommermonaten übertragen. Eine Schutzimpfung besteht nicht. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Frankreich ist offiziell frei von terrestrischer Tollwut.
Die Gefahr der Zika-Virus-Infektionen besteht in Südfeankreich im Département Var sowie in den französischen Überseegebieten. Schwangeren wird daher geraten, Ausbruchsgebiete nicht zu bereisen, da eine Infektion bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen kann.
Gesundheitsnachweiß
In Frankreich und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Frankreich akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Frankreich
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) Reisende zollfrei nach Frankreich einführen:
200 Zigaretten und 50 Zigarren und 100 Zigarillos und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
4 l Wein;
16 l Bier.
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Import Einschränkungen
Lebensmittel (Fisch, Milch etc.), Arznei, Pflanzen, Haustiere, Waffen und Kulturgüter.
Verbotene Importe
Drogen, Narkotika, Falschgeld und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Frankreich
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard und Visa werden angenommen und sind weit verbreitet. American-Express und Diners Club werden weniger häufig akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kreditkarten werden in zahlreichen Geschäften, Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Händler weisen im Aushang oft einen Mindestbetrag für Kreditkarteneinkäufe aus.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Allerdings findet man Wechselstuben z. T. in Warenhäusern, auf Bahnhöfen, Flughäfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.
Beste Reisezeit in Frankreich
Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.