ab € 1.395,– p.P.
Termine AnzeigenReisebeschreibung 2023
Diese individuelle Radreise führt Sie innerhalb von zwölf Tagen quer durch Europa, von den Grachten Amsterdams bis zum Eiffelturm in Paris. Dabei durchradeln Sie drei Länder: Holland, Belgien und Frankreich. Wunderschöne Ortschaften wie Gouda, Antwerpen und Gent erwarten Sie, am Anfang und am Ende der Reise kosmopolitischer Flair in Amsterdam und Paris. Abwechslungsreich sind auch die Landschaften. In Holland wartet ein ausgezeichnetes Radwegenetz, das Sie vorbei an Windmühlen und Kanalsystemen führt. In Belgien bilden Dörfer mit mittelalterlichem Flair, köstliche Schokolade und Bierspezialitäten Teil Ihrer Fahrradreise. Frankreich wartet mit seinen eigenen Spezialitäten auf: eine kreative Küche, edle Tropfen und die „Stadt der Lichter“, Paris.
Reiseverlauf 2023
Alle Reisetage Einklappen-
Tag 1
Ankunft in Amsterdam
<Ihre individuelle Bike-Reise startet in Amsterdam, einem der Kronjuwelen unter Europas Städten. Die Metropole ist mit so vielen Sehenswürdigkeiten ausgestattet, da wird Ihr Urlaubsstart mit Sicherheit nicht langweilig. Sollten Sie schon früher anreisen, empfehlen wir Ihnen einen Spaziergang durch den Grachtengürtel von Amsterdam, der seit 2010 zum UNESCO Welterbe zählt. Noch mehr Zeit übrig? Wagen Sie einen Blick ins Rotlichtviertel der Stadt oder lauschen Sie den Straßenmusikanten am belebten Rembrandtplein Platz. ! Räder sind nicht erlaubt auf die Zug van Paris nach Amsterdam. Deshalb empfehlen wir diese Tour zu buchen mit Mieträder. Sie können dann die Mietrader am ende im das hotel im Paris hinterlassen. -
Tag 2
Von Amsterdam nach Gouda
<Heute startet Ihre Radtour und bringt Sie quer durchs grüne Herz der Niederlande, das mit viel Wasser gesegnet ist. So sind Sie mitten in der für die Region typischen Polderlandschaft unterwegs, die gespickt ist mit kleinen Bauernhöfen und pittoresken Dörfern wie Oudewater. Ein historisch bedeutender Ort, vor allem während der Hexenverfolgungen im Mittelalter. Damals reisten Frauen aus ganz Europa nach Oudewater, um bei der „Hexenwaage“ zu beweisen, dass sie keine magischen Kräfte besitzen. Ihr Tag endet heute in Gouda, wo sich ein entspannter Spaziergang durch die gut erhaltene Altstadt anbietet. Ein Besuch beim alten Rathaus und der St. John’s Kirche lohnt sich. -
Tag 3
Von Gouda nach Breda
<Am dritten Tag Ihrer Reise warten die wohl am meisten fotografierte Sehenswürdigkeit der Niederlande auf Ihren Besuch: die Windmühlen von Kinderdijk. Der Windmühlenkomplex besteht aus 19 historischen Windrädern, die gut sichtbar in der flachen Landschaft der Niederlande in Richtung Himmel ragen. Ein weiterer kleiner Stopp bietet sich in Dordrecht an, eine der ältesten Städte der Niederlande. Im nahe gelegenen Biesbosch Natioalpark radeln Sie durch eines der letzten Süßwasser Gezeitengebiet Europas, bevor Sie schließlich in Breda ankommen. Dort wartet Ihre Unterkunft für diese Nacht. -
Tag 4
Von Breda nach Antwerpen
<Breda ist die Hauptstadt der Region Nassau und trumpft mit vielen reich verzierten Gebäuden auf. Ab den Ausläufern der Stadt wird die Landschaft zunehmend bewaldeter. Wälder dominieren das Landschaftsbild der gesamten Tagesetappe. An der Grenze von den Niederlanden nach Belgien heißt es tief durchatmen: das Naturreservat De Zoom – Kalmthoutse Heide lädt dazu ein. Ihr Weg führt Sie schließlich direkt ins historische Herzen von Antwerpen. Die Stadt ist die wichtigste Hafenstadt von ganz Belgien und die größte der Region Flandern. Da Sie diese Nacht in Antwerpen bleiben und demnach nicht mehr fahren müssen, bietet sich der Besuch einer Bierbrauerei an. -
Tag 5
Antwerpen – Gent
<Heute geht es weiter Richtung Süden, immer der LF2 Cities Radroute folgend. Diese führt Sie dem Flussufer der Schelde entlang, das als touristische Attraktion gilt. Wechseln Sie auf die LF5, die Sie in Richtung Dendermonde und Gent leitet. Wilde Busch- und Torflandschaften prägen Ihren Weg. Am Ende des Tages erwartet Sie das funkelnde Gent, eine der schönsten Städte von ganz Belgien. Lassen Sie sich verzaubern. -
Tag 6
Gent – Tournai
< -
Tag 7
Tournai – Cambrai
< -
Tag 8
Cambrai – Saint-Quentin
< -
Tag 9
Saint-Quentin – Compiègne
< -
Tag 10
Compiègne – Chantilly/Senlis
< -
Tag 11
Chantilly/Senlis – Paris
< -
Tag 12
Abschied nehmen von Paris
<
Reise teilen
Leistungen 2023
- 11 Nächte in ausgewählten 3- und 4-Sterne-Hotels, Zimmer mit Bad/Dusche und WC
- 11x Frühstück
- Gepäcktransfer von Unterkunft zu Unterkunft
- Ausführliche Reiseunterlagen (Streckenbeschreibung, Sehenswürdigkeiten, wichtige Telefonnummern)
- 7-Tage-Service-Hotline
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.03.2023)
Zubuchbare Leistungen
Runde deine ASI Reise mit folgenden Leistungen ab:
- Fahrrad
- E-Bike
Nicht inkludierte Leistungen
- Fährfahrten
Termine
Sicher buchen in Corona Zeiten
Flexibel Buchen
Wir nehmen deine Buchung vertrauensvoll entgegen. Mit unseren neuen ASI Flex Tarifen bist du bis 31 Tage vor Reiseantritt besonders flexibel.
Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Schwierigkeitsgrad 3: Anspruchsvoll
Anreise
Der nächstgelegene Flughafen ist Amsterdam Airport Schiphol (AMS).
Der Zug von Schiphol nach Amsterdam Sloterdijk fährt 6 Mal pro Stunde. Die Fahrzeit beträgt ca. 10 Minuten. Ein Einzelfahrschein kostet ca. € 4, - pro Person exkl. MwSt. Fahrrad. Fahrpläne und Tickets finden Sie unter www.ns.nl/en. Informationen zum Bus, wie Sie das Hotel erreichen, finden Sie
unter: www.9292.nl/en.
Hin-/Rückreise per Flugzeug:
- Hinflug nach Amsterdam Schiphol
- Rückflug ab Paris Orly oder Paris Charles de Gaulle
Rückfahrt mit dem Zug nach Amsterdam:
- Der Schnellzug Thalys bringt Sie in 3 Stunden und 17 Minuten zurück nach Amsterdam. Buchbar 3 Monate im Voraus, Preis ab 39,- € p.P.
Wochentags verkehrt der Zug alle 2 Stunden. Fahrradmitnahme ist im Thalys nicht möglich. Leihräder werden von uns zurückgebracht.
Treffpunkt
Amsterdam
Erforderliche Ausrüstung
- Reisetasche oder Koffer
- Radrucksack mit ca. 20 Liter Volumen mit Regenschutz
- Sportschuhe
- Radsocken
- Rad-Wasserflasche (min. 750 ml)
- Radtrikots (schnelltrocknend)
- 2 Kurze Radhosen mit Einsatz
- Lange Radhose oder Beinlinge
- Radunterhosen
- Softshelljacke
- Radregenjacke
- Wasserdichte Überhose (zum Radfahren geeignet)
- Halstuch oder Schlauchtuch (Buff)
- Radhandschuhe Kurzfinger mit Geleinsatz
- Radhelm
- Kopfbedeckung (Kappe, Sonnenhut für Zwischenstopps)
- Radbrille (Sonnenbrille u. Klarsichtbrille oder Wechselscheiben)
- Creme gegen Wundscheuern (z.B. Hirschtalg)
- Sonnenschutz
- Insektenschutz
- Stirnlampe
- kleines Kabelschloss
Zusätzlich empfohlene Ausrüstung
- Ersatzschlauch oder Flickzeug
- Reifenheber
- Pumpe
- Multitool Mini Fahrradwerkzeug
- Apotheke inkl. Verbandszeug
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
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Allgemeine Informationen über Niederlande
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in der Niederlande
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente.
Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild enthalten.
Anmerkungen Reisepass
Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten). Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Einreise in die Niederlande an ihrem Hauptaufenthaltsort bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei melden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn sie in einem Hotel oder auf einem Campingplatz untergebracht sind; in dem Fall übermitteln Mitarbeiter des Hotels bzw. der Campinganlage die Daten an die Ausländerpolizei.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und Kosten
Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.
Gültigkeit
Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung, die meist im Wohnsitzland des Antragstellers liegt.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Internetseiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: max. 15 Arbeitstage, in Ausnahmefällen 30 bis 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 17 Jahren sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Papageien, Sittiche und andere Vogelarten aus allen Ländern wird bis zu 5 Tieren pro Person kein Gesundheitszeugnis benötigt. Die Vögel dürfen aber nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten stehen.
Gesundheit und Impfungen in der Niederlande
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wendet man sich an einen praktischen Vertragsarzt (Huisarts) oder Vertragszahnarzt (Tandarts) der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind jedoch im Allgemeinen bei über 18-Jährigen stark eingeschränkt. Außerhalb der EU bestehen gegenseitige Gesundheitsversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und Kap Verde, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Für Polizei, Feuerwehr oder Notfallambulanz wählt man landesweit die Rufnummer 112.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Niederlande hat den offiziellen Status „tollwutfrei“ (frei von terrestrischer Tollwut).
Gesundheitsnachweiß
In der Niederlande und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Die Niederlande akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in der Niederlande
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Niederlande eingeführt werden:
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto/Privatflugzeug/Privatschiff); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Alkoholika und Tabakwaren können nur von Personen eingeführt werden, die über 17 Jahre alt sind. Weitere Informationen über die Zollbestimmungen sind einer Broschüre der Niederländischen Botschaft zu entnehmen. Anfragen über Importbestimmungen sollten an die Niederländische Botschaft oder an die Industrie- und Handelskammer gerichtet werden.
Import Einschränkungen
Zusätzliche Vorschriften bestehen für Medikamente, tierische Produkte, Lebensmittel, Pflanzen, Blumen, Gemüse und Obst.
Verbotene Importe
Drogen, Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in der Niederlande
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Anmerkung: In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden müssen. 1 und 2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht. In Supermärkten und in kleineren Geschäften werden keine 100- und 200-Euro-Scheine akzeptiert. Der 500-Euro-Schein nur von wenigen Restaurants und Geschäften akzeptiert.
Kreditkarten
Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden angenommen. Diese Karten werden auch in allen GWK-Büros und Wechselstuben anerkannt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und für Euromitglieder kostenfrei.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Geldwechsel
Wechselstuben sind mit »GWK« gekennzeichnet.
Beste Reisezeit in der Niederlande
Angenehmes, mildes Seeklima mit zumeist warmen, aber wechselhaften Sommern. Regen ganzjährig, im Winter mitunter kalt, Schneefall ist möglich. Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im September.
Allgemeine Informationen über Belgien
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Belgien
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Anmerkungen Reisepass
Belgien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Anmeldepflicht
Für bestimmte ausländische Arbeitnehmer, Geschäftsreisende, Praktikanten und Selbstständige (auch EU-Bürger), die nur vorübergehend oder teilweise in Belgien tätig sind (mehr als fünf Arbeitstage pro Monat) und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen, besteht vor Aufnahme der Tätigkeit die LIMOSA-Meldepflicht, die online vorgenommen werden kann.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und Kosten
Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Wellensittiche und Papageien aus EU-Ländern ist ein vom zuständigen Veterinäramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.
Gesundheit und Impfungen in Belgien
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, aber teuer.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Im Bedarfsfall ist die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 100 zu erreichen.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
Muschevergiftungen kommen sehr selten vor. Auch die berühmten belgischen Pommes-Stände sind aus hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz gegen Meningokokken-Meningitis haben.
Es sollte im Sommer und besonders an der See auf ausreichenden Sonnenschutz geachtet werden.
Gesundheitsnachweiß
In Belgien und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Belgien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Belgien
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Belgien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein (Personen ab 17 J.);
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Belgien
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Ein ausgedehntes Netz an Geldautomaten ist mittels Kredit-Karte zugänglich. Zahlreiche Geschäfte, Boutiquen, Restaurants sowie Autovermieter usw. nehmen Kreditkarten an.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks oder Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % oder Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 % und Guthabenkarten außer Prepaid-Karten) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Beste Reisezeit in Belgien
Gemäßigtes Klima. Warmes Wetter von Mai bis September. Trotz Schneefällen sind die Winter, außer in den Ardennen, nicht sehr kalt.
Allgemeine Informationen über Frankreich
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Frankreich
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!
Anmerkungen Reisepass
Frankreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und Kosten
Einreisevisa: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise) und Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Websiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Für die Staatsangehörigen der meisten Länder 1 Werktag.
Längerfristiger Aufenthalt: Variiert je nach Besuchszweck zwischen 2 bis 5 Tagen und 2 Monaten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild, Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen, wenn sie nicht mindestens von einem Elternteil begleitet werden. Bei Einreise in einen Nicht-EU/Schengen-Staat, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 5 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Es dürfen bis zu 2 Papageien oder Wellensittiche mitgenommen werden. Der Reisende muss schriftlich bescheinigen, dass er der Besitzer der Vögel ist und diese in Frankreich nicht verkaufen wird.
Anmerkung: Staffordshire Terrier bzw. American Staffordshire Terrier (beide als "Pitbull" bekannt), Mastiff- und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen generell nicht nach Frankreich eingeführt werden. Nur, wenn sie in einem solchen Stammbuch eingetragen sind, dürfen sie einreisen. Sie unterliegen dann jedoch auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgenommen werden.
Gesundheit und Impfungen in Frankreich
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch und müssen zunächst selbst bezahlt werden. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d'Assurance Maladie).
Für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung müssen zunächst die Kosten selbst getragen werden. Der Arzt händigt dem Versicherten darauf hin den Behandlungsvordruck "Feuille de soins (assurance maladie)" aus, mit dem man gegen Vorlage der EHIC bei der Caisse Primaire d'Assurance Maladie die Kosten erstattet bekommt (Prozentsatz variiert).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Essen & Trinken
In den französischen Überseegebieten besteht eine Infektionsgefahr bei Durchfallerkrankungen, die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden können. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden von Korsika vor, in dieser Region sollte daher das Schwimmen und Waten in Binnengewässern vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders die ländlichen Gebiete im Elsass und die Rheinebene sind betroffen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
In Südfrankreich können vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auftreten. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mücken zu schützen.
Das Dengue-Fieber tritt im Spätsommer in Südfrankreich (Region Nizza) gelegentlich auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird für Reisen an die Mittelmeerküste und nach Korsika empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem zwischen Juni und September an der Mittelmeerküste und auf Korsika vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken in Frankreich besonders in den Sommermonaten übertragen. Eine Schutzimpfung besteht nicht. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Frankreich ist offiziell frei von terrestrischer Tollwut.
Die Gefahr der Zika-Virus-Infektionen besteht in Südfeankreich im Département Var sowie in den französischen Überseegebieten. Schwangeren wird daher geraten, Ausbruchsgebiete nicht zu bereisen, da eine Infektion bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen kann.
Gesundheitsnachweiß
In Frankreich und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Frankreich akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Zollbestimmungen in Frankreich
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) Reisende zollfrei nach Frankreich einführen:
200 Zigaretten und 50 Zigarren und 100 Zigarillos und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
4 l Wein;
16 l Bier.
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Import Einschränkungen
Lebensmittel (Fisch, Milch etc.), Arznei, Pflanzen, Haustiere, Waffen und Kulturgüter.
Verbotene Importe
Drogen, Narkotika, Falschgeld und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Frankreich
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard und Visa werden angenommen und sind weit verbreitet. American-Express und Diners Club werden weniger häufig akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kreditkarten werden in zahlreichen Geschäften, Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Händler weisen im Aushang oft einen Mindestbetrag für Kreditkarteneinkäufe aus.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Allerdings findet man Wechselstuben z. T. in Warenhäusern, auf Bahnhöfen, Flughäfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.
Beste Reisezeit in Frankreich
Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.