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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in der Slowakei

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkungen Reisepass

Die Slowakische Republik ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). 

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder und Schweiz;

(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Anmeldepflicht

Visumpflichtige Besucher der Slowakischen Republik sind verpflichtet, sich binnen 3 Werktagen nach der Einreise in die Slowakische Republik bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizeistelle anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel wird dies i. d. R. dort veranlasst.

EU-Bürger und Schweizer müssen sich innerhalb von zehn Tagen polizeilich an ihrem Aufenthaltsort melden, sofern dies nicht ihr Hotel vornimmt.

Bei Aufenthalten von über 90 Tagen besteht für EU-Bürger und Schweizer die Pflicht zur Aufenthaltsregistrierung, die innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der 90 Tage-Frist nach Einreise erfüllt werden muss. 

Einreise Dokumente

(a) Auslandreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Reiserückholversicherung empfohlen).
(b) Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbürger EU-Länder und der Schweiz).

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €
 

Visaarten und Kosten

Transitvisum, Einreisevisum.

Gültigkeit

Transitvisum: 5 Tage. Einreisevisum: i. Allg. 6 Monate ab Ausstellung für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 48 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, alle Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige einiger Länder benötigen jedoch ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3 x 3,5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Besucher der Slowakischen Republik (außer Staatsbürger der EU- und EFTA-Länder) sind verpflichtet, genügend finanzielle Mittel in Höhe von 56 € pro Erwachsenen und Tag mitzuführen. Als Nachweis der finanziellen Mittel können z.B. Bargeld, Auszug aus dem Konto, das in der SR geführt wird, Voucher, ein Beleg über Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der SR, Einladung usw. dienen. Kreditkarten werden nicht als Nachweis der finanziellen Mittel akzeptiert.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen und Minderjährigen, die einen anderen Nachnamen tragen als ihr mitreisender Sorgebrechtigter, wird empfohlen, eine Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Gesundheit und Impfungen in der Slowakei

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Vertragsarzt.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

1

1

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Milch ist pasteurisiert und kann ebenso wie Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse bedenkenlos verzehrt werden.

Sonstige Risiken

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Sie kommen insbesondere in Gebieten unterhalb von 600 m, um die Tatra, im Donautal sowie um Bratislava, Komarno und Levice vor. In einzelnen Fällen wurde eine Übertragung von FSME-Viren durch Schafs- und Ziegenmilch gemeldet. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Vogelgrippe

Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Gesundheitsnachweiß

Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

In der Slowakei und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Die Slowakei akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in der Slowakei

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Slowakische Republik eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

Bei Flug und Seereisen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder eine angemessene Kombination aus diesen Artikeln;
Bei Anreise über Land: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak oder eine angemessene Kombination aus diesen Artikeln;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein oder eine angemessene Kombination aus diesen Artikeln;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt;
100 g Tee oder 50 g Teeextrakt;
Mineralöl: eingebauter Tank im Auto + 10 l tragbarer Kanister.
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in der Slowakei

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie Visa, Mastercard und American Express werden in größeren Hotels, Tankstellen, in manchen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard

Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in der Slowakei zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Fremdwährungen (einschl. Reiseschecks) können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, größeren Hotels und an den Grenzübergängen umgetauscht werden.

Beste Reisezeit in der Slowakei

Kontinentalklima mit vier ausgeprägten Jahreszeiten. Die durchschnittliche Tagestemperatur beträgt im Winter -2°C und im Sommer 21°C. Januar ist der kühlste Monat, am heißesten ist es im Juli und August.