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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Schweden

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:

EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkungen Reisepass

Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Kosten

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreise- und Transitvisum.

Gültigkeit

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende und Nicht-EU-Bürger, die sich in Schweden ohne Visum aufhalten dürfen, müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (450 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier vor mindestens 21 Tagen eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Bandwurm-Behandlung (Echinococcus multilocularis) ist seit 2012 nicht mehr erforderlich. Hunde müssen jedoch vor der Reise gegen Zwergbandwurm entwurmt werden.

Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.

Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft.

Gesundheit und Impfungen in Schweden

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.

Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Essen & Trinken

Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten. 

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Gesundheitsnachweiß

In Schweden und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Schweden akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in Schweden

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 l süßer Wein (z.B. Port, Sherry) mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 % oder Schaumwein (Personen ab 20 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 20 J.);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 4.300 Skr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 3000 Skr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Schweden

Währung

1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Schweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro.

Achtung: Barzahlungen sind in Schweden nicht mehr überall möglich. Viele Cafés, Restaurants, Geschäfte, Museen und auch öffentliche Toiletten akzeptieren keine Barzahlung mehr. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Das mobile Zahlungssystem Swish ist in Schweden sehr beliebt, dafür wird jedoch ein schwedisches Konto benötigt.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen überall (auch von Ticketautomaten und in Taxis) angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Schweden zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann an Geldautomaten landesweit abgehoben werden. Bargeld ist in Schweden jedoch stark in den Hintergrund getreten. Bezahlt wird in der Regel mit der Kreditkarte oder mit der Bankkarte. Die meisten schwedischen Banken handhaben keine Barmittel mehr.

Beste Reisezeit in Schweden

In Nordschweden sind die Winter lang und sehr kalt mit Tiefsttemperaturen bis zu -40°C. Die Mitternachtssonne scheint oberhalb des Polarkreises von Mitte Juni bis Mitte Juli. Die Sommer können allgemein sehr warm aber auch sehr wechselhaft sein, sind aber im Norden kürzer. Nach Nordschweden reist man deshalb am besten von Anfang Juni bis Mitte Juli. In Süd- und Mittelschweden sind die Winter ebenfalls kalt und bringen viel Schnee. Die zweite Jahreshälfte ist in Schweden auf das Jahr gesehen am niederschlagreichsten. Im Sommer eignen sich in der Regel die Seen nur bis in Höhe von Stockholm zum Baden, weiter nördlich liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei 17°C und je nach Region noch darunter. Die beste Reisezeit für Süd- und Mittelschweden beginnt im Mai und endet im September. Die Insel Öland ist für ihr besonders trockenes, warmes Klima bekannt. Schweden eignet sich aufgrund seines angenehmen Klimas hervorragend für Aktivurlauber.