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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Rumänien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen. Personalausweis und Identitätskarte müssen bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein:

EU-Länder und Schweiz.

Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei Visumpflicht noch mind. 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des Aufenthalts inklusive des Ausreisetags gültig sein. Fluggesellschaften weichen zum Teil von den staatlichen Anforderungen an den Reisepass ab.

Anmerkungen Reisepass

Rumänien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.

(b) Türkische Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn sie über eine Aufenthaltserlaubnis für einen Schengen-Staat oder über ein Schengen-Visum (Typ C oder D) verfügen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den rumänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Einreise Dokumente

Rück- oder Weiterreisepapiere, Unterkunftsnachweis, ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer), Nachweis einer in Rumänien gültigen Krankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte; Reiserückholversicherung dringend empfohlen).

Kosten

Schengen-Visum:

Flughafen-Transitvisum: 80,00 €

Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €

Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €

Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt), Gruppenvisum

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien.
Transitvisum: 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen.

Kein Transitvisum benötigen türkische Staatsbürger, wenn sie Rumänien innerhalb von 5 Tagen verlassen, um in ein Drittland zu gelangen und über gültige Reisepässe sowie gültige unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz oder über ein gültiges Schengen-Visum verfügen. Ausreichende Geldmittel sind vorzuweisen. Der Reiseverlauf muss nachvollziehbar und der Transit durch Rumänien notwendig sein. Weitere Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragsart

Persönlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (erhältlich unter www.mae.ro oder bei der Botschaft)
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und 2 freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) Ggf. Buchungsbestätigung (Pauschalreise) oder bei privaten Besuchen notariell beglaubigte Einladung seitens einer physischen oder juristischen Person mit Wohnsitz in Rumänien.
(f) Nachweis einer Hin- und Rückfahrkarte.
(g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Gegenwert von 50 € pro Tag).
(h) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Abdeckung von mindestens 30.000 €.
(i) Unterkunftsnachweis.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Schreiben bzw. Einladung der eigenen Firma und des rumänischen Geschäftspartners (z. T. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich).

Bearbeitungsdauer

Kurzzeitaufenthalt: I.d.R. 2-7 Tage; Langzeitaufenthalt: Bis zu 30 Tage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer noch längeren Bearbeitungszeit rechnen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 50 € pro Tag und nicht weniger als 500 € für den gesamten Aufenthalt). Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Vögel: Exotische Vögel benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, in dem bestätigt wird, dass ihr Herkunftsort frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Nachweis einer Impfung gegen Newcastle-Krankheit ist erforderlich.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
 
Weitere Informationen erteilt das rumänische nationale Veterinäramt ANSVSA
Gesundheit und Impfungen in Rumänien

Übersicht

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückhoversicherung wird empfohlen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Im Krankheitsfall wendet man sich an einen Vertragsarzt oder eine Vertragseinrichtung, die mit der nationalen Krankenkasse (Casa Judeteana di Asigurari de Sanatate) verbunden ist.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

1

Cholera

Gelbfieber

Essen & Trinken

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen) die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Leitungswasser ist in der Regel gechlort und es hat keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden.

Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Durch hygienisches Essen und Trinken - nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes; Leitungswasser, Salat und Fisch mit Vorsicht genießen - können Durchfallerscheinungen vermieden werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln, vor allem Fleisch, aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht in den Sommermonaten das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kann vorkommen. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Rumänien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.

Gesundheitsnachweiß

In Rumänien und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Rumänien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in Rumänien

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) nach Rumänien eingeführt werden:

Einreise über das Land: 40 Zigaretten (Personen ab 17 Jahren);

Einreise mit dem Flugzeug oder dem Schiff: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Tabak (Personen ab 17 Jahren);

1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% (Personen ab 17 Jahren);
4 l Tafelwein (Personen ab 17 Jahren);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Verbotene Importe

Alle nicht in Dosen verpackte Tierprodukte wie Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), pornografische Erzeugnisse und Drogen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Computer, Laptops, Drucker u. ä. sowie Schmuck und Kunstgegenstände müssen deklariert werden.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Rumänien

Währung

1 Leu (Plural: Lei) = 100 Bani. Währungskürzel: RON (ISO-Code).
Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 10, 5 Lei und 1 Leu, Münzen im Wert von 50, 10, 5 und 1 Bani.

Kreditkarten

Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in größeren Hotels, Mietwagenfirmen und einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Rumänien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Besucher sollten zumindest einen Teil ihres Geldes in offiziellen Wechselstuben tauschen, obwohl Tauschgeschäfte in Geschäften, Restaurants und Hotels gang und gäbe sind. Unter Umständen wird jedoch ein Nachweis benötigt, dass man einen Mindestbetrag umgetauscht hat. Besucher sollten harte Währung mitführen, besonders US-Dollar können leicht in Restaurants, Hotels und Geschäften umgetauscht werden. Um Probleme beim Rücktausch zu vermeiden, sollten bereits eingetauschte Lei im Land verbraucht werden.

Beste Reisezeit in Rumänien

Kontinentalklima.

Die Sommertemperaturen werden an der Küste durch ständige Seebrisen gemildert. In den Ebenen im Landesinneren kann es sehr heiß werden. In den Karpaten sehr kalte Winter, an der Küste im Winter mildere Temperaturen. Schnee fällt von Dezember bis April.

Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im September.