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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Nepal

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Anmerkungen Reisepass

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. 

Trekking-Touren
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. +00977 (1) 425 69 09).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aller Länder, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben, ist die Beantragung eines Visums vor der Ankunft (ETA) (visa pre-arrival) nicht verpflichtend, es hilft aber dabei, den Einwanderungsprozess bei der Einreise zu beschleunigen. Es handelt sich beim ETA nicht um ein Visum, sondern um einen Visumsantrag, der vor der Einreise gestellt wird.

U. a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können gegen Vorlage von Reisepass, 4 Passfotos, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichender Geldmittel ein auf 15, 30 oder 90 Tage begrenztes Visum bei der Einreise erhalten:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten für die Visumbeantragung zur Verfügung.

Kosten

Visum bei der Einreise:
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
30 US$ (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
50 US$ (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
125 US$ (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Transitvisum: 5 US$ (24 Std. gültig).

Schweiz
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
40 CHF (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
70 CHF (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
140 CHF (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).

Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos (ein Visum bis 30 Tage pro Jahr).
 

Visaarten und Kosten

Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.

Gültigkeit

Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate beim Ministry of Home Affairs (Department of Immigration, Maitighar, Kathmandu, Tel. (01) 422 35 90, 422 24 53, 422 36 81, 422 19 96) verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten.

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragsart

Beantragung des Visums bei der Einreise an den Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu.

Es besteht auch die Möglichkeit zur Online-Beantragung des Visums.
 

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular online auszufüllen.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und der noch mindestens über zwei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Abholung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg – je nach Konsulat unterschiedlich).
(e) Bestätigung des bezahlten Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) allein Reisende unter 18 Jahren: schriftliche Erlaubnis beider Elternteile/Sorgeberechtigten in englischer Sprache.
(h) Geschäftsreisen: Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Bearbeitungsdauer

Berlin: In der Regel 2-5 Werktage. Wien: 1 Werktag. Sameday-Bearbeitung derzeit nicht möglich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).


Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Da die Einreise nach Nepal über Indien erfolgt, sind auch die indischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere unbedingt zu beachten.

Gesundheit und Impfungen in Nepal

Übersicht

Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten fragen.

Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

1

4

Malaria

1

3

Typhus

1

Cholera

1

2

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate sind und innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die sich in den Infektionsgebieten weniger als 12 Stunden im Transit befanden sowie Transitreisende in Nepal.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Distrikten Baitadi, Dhanusha, Jhapa und Khatmandu. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Mittleres Malariarisiko ganzjährig, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht am ehesten im Tiefland und nimmt  in Richtung Norden mit zunehmender Höhe ab. In 30 % der Fälle tritt jedoch Malaria tropica auf. 

[4] Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch immer mit keimfreiem Wasser verwenden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden.

Fleisch- und Fischgerichte nur durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Sonstige Risiken

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Nepal landesweit vor, auch in höheren Lagen wie in Kathmandu. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und B kommen vor. Impfschutz gegen Hepatitis A wird auch Kurzreisenden, gegen Hepatitis B bei längerem Aufenthalt sowie bei Kindern und Jugendlichen empfohlen.

Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Dezember vor allem in Reisanbaugebieten im Süden und in den südwestlichen Distrikten und vereinzelt im Kathmandu Tal.

Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Risikogruppen sollten sich impfen lassen und man sollte große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt landesweit vor. Allgemein besteht ein hohes Tollwut-Risiko, durch die Zunahme von streunenden Hunden insbesondere im Dang-Distrikt, West-Nepal. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt in Nepal vor.

Gesundheitsnachweiß

Ein HIV-Test ist derzeit für die Einreise nicht erforderlich. Personen, die an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit (wie z.B. HIV/AIDS) leiden, kann die Aufenthaltsgenehmigung verweigert bzw. entzogen werden.

Zollbestimmungen in Nepal

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können in den folgenden Freimengen nach Nepal zollfrei eingeführt werden:

 

200 Zigaretten und 50 Zigarren und 20 g Tabak;

1 Flasche (bis zu 1 l) Spirituosen/Wein oder 12 Dosen Bier;

Medikamente für den persönlichen Bedarf (sofern kein Einfuhrverbot besteht) bis zum Wert von 10.000 NR;

Nahrungsmittel in Dosen bis zum Wert von 5.000 NR;

frisches Obst je bis zum Wert von 2.000 NR;

15 Filme für Edelstahlkameras und 12 Filme für Filmkameras;

50g Goldschmuck und 100g Silberschmuck.

 

(a) Das gesamte Gepäck muss bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. 

(b) Man darf jeweils nur eine Kamera, ein Handy, ein Fernglas, ein Teleskop, eine Videokamera, ein Tablet oder Laptop, ein Fahrrad, eine Uhr, einen Kinderwagen, ein Dreirad und eine tragbare Musikanlage zollfrei einführen. Außerdem darf man für den persönlichen Gebrauch Kleidung, Bettwäsche und Haushaltswaren zollfrei einführen. Diese Gegenstände werden oft im Visum vermerkt und müssen in jedem Fall bei der Ausreise wieder ausgeführt werden.

Import Einschränkungen

Es darf nur eine bestimmte Menge von Mohnsamen eingeführt werden. 

Verbotene Importe

Drogen; Rindfleisch; Plastikwaren mit einer Stärke von weniger als 20 Mikrometer; eine bestimmte Art von Glühbirnen; Gegenstände, die gegen die gültigen nepalesischen Gesetze verstoßen. 

Ausfuhrbestimmungen

Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.

Währung & Geld in Nepal

Währung

1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa. Die Nepal-Rupie ist an die Indische Rupie gebunden.

Kreditkarten

Mastercard, Visa und teilweise auch American Express werden in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann man im Kathmandu-Tal an Geldautomaten Geld abgeheben. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Nepal nur selten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, aber deklarationspflichtig (Belege gut aufbewahren). Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, gestattet.
Hinweis: Die Einfuhr von Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Indischen Rupien ist verboten.

Geldwechsel

Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.

Beste Reisezeit in Nepal

Das Wetter in Nepal ist angenehm. Der Sommer, der mit der Monsunzeit zusammenfällt, dauert von Juni bis Oktober, der Rest des Jahres ist trocken. Frühling (März bis Mai) und Herbst (September bis November) sind die schönsten Jahreszeiten. Im Winter (Dezember bis Februar) gibt es Frost und in den Bergen viel Schnee. Das Kathmandu-Tal hat mildes Klima (19-27ºC im Sommer, 2-20ºC im Winter).