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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Marokko

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und einschließlich am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens vier freie Seiten verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.

 

Anmerkungen Reisepass

Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder,

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Einreise Dokumente

Ausreichende Geldmittel.

Einreisebeschränkungen

Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Langzeit- oder Kurzzeitvisum) und Transitvisum.

Gültigkeit

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Transit

Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (4 x 3 cm) mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepasses (muss bei Antragstellung noch mindestens 90 Tage gültig sein) und Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankauszüge der letzten 3 Monate).
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.

(g) Hotelreservierung.

(h) Reiseticket für Hin- und Rückreise.

(i) Reiseschutzversicherung.

(j) Beglaubigte Bestätigung der Kostenübernahme im Falle eines Familienbesuchs.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen.

(l) Im Falle öffentlicher Ausschreibungen: eine Empfehlung des aufsichtsführenden Ministeriums; 
(m) Im Falle privater Verträge: eine schriftliche Empfehlung der Berufskammern; 
(n) Im Falle der Teilnahme an Messen und Ausstellungen: eine vom Organisator der Veranstaltung ausgestellte Einladung auf den Namen des Visumantragstellers; 
(o) Eine schriftliche Einladung eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens. 

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Hinweis: Die Visumgebühren, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung zur Reise von ihren Sorgeberechtigten sowie Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 3 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.

Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.

Gesundheit und Impfungen in Marokko

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist besonders auf dem Land z.T. technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen besonders auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In allen Großstädten gibt es gute medizinische Einrichtungen, einschließlich Notdienst-Apotheken (manchmal im Rathaus), die außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos ärztliche Behandlung. Grundsätzlich ist keine Kostenrückerstattung für Sachleistungen (Medikamente, ärztliche Behandlung) möglich.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

1

1

Typhus

1

2

Cholera

1

3

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] 2010 wurde Marokko von der WHO für malariafrei erklärt.

[2]  Eine Pflichtimpfung gegen Polio besteht für Reisende aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (z. B. Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.). Bei der Einreise muss die Impfung mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr her sein. Außerdem ist ein internationaler Impfnachweis nach WHO-Standard mitzuführen. Reisende, die direkt aus Europa einreisen, benötigen jedoch keinen Impfnachweis.

[3] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht in der Regel nur bei besonderen Expositionen. Die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Essen & Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Landesweit besteht ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung in Erwägung zu ziehen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.

Zollbestimmungen in Marokko

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Marokko eingeführt werden (Personen ab 21 J.):

200 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm (150 ml);

Eau de Toilette (250 ml);
Kaffee, Tee und Nahrungsmittel nur in Form von Reiseproviant;
Geschenke in einem Wert von bis zu 2.000 Dh.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, Drogen, pornografische Erzeugnisse, Waffen, Kriegswaffen und -munition, bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse.

Import/Export EU

Für die Einfuhr von Jagdgewehren und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt. Die Einfuhr von rezeptpflichtigen Medikamenten ist nur mit ärztlicher Bescheinigung und Kopie des Rezeptes möglich.

Währung & Geld in Marokko

Währung

1 Marokkanischer Dirham (Dh) = 100 Centimes. Währungskürzel: Dh, MAD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 25 und 20 Dh im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2, 1 und 1/2 Dh sowie 20 und 10 Centimes.

Kreditkarten

Die größeren internationalen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und in Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeld kann in größeren Städten auch mit Kreditkarte von Geldautomaten abgehoben werden. Jedoch haben sich Falschbuchungen an Geldautomaten in Marokko mit deutschen Kreditkarten in letzter Zeit gehäuft.

Geldautomaten

Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Marokko in größeren Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Die Geldabhebung funktioniert jedoch nicht immer verlässlich. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht erlaubt, wird jedoch bis zu 2.000 Dh pro Ein- bzw. Ausreise toleriert. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, ab einem Gegenwert von 100.000 Dh jedoch deklarationspflichtig. 

Der Rücktausch der Landeswährung in Fremdwährungen ist wie folgt gestattet:
Aufenthalt bis 48 Std.: 100% des bei der Ankunft eingetauschten Betrages.
Aufenthalt über 48 Std.: 50% des bei der Ankunft eingetauschten Betrages.

Geldwechsel

Marokkanische Dirham können nur in Marokko erworben werden. Der Geldwechsel sollte ausschließlich in offiziellen Wechselstuben erfolgen, die an ihrem goldenen Logo zu erkennen sind, und an Hotelrezeptionen. Der Umtausch ist gebührenfrei und man erhält eine Quittung, die bis zur Ausreise aus Marokko aufbewahrt werden muss, um ggf. den Rücktausch nicht benötigter Dirham zu gewährleisten.

Beste Reisezeit in Marokko

An der Küste herrscht fast das ganze Jahr über warmes Mittelmeerklima, während der Wintermonate kann es im Norden kühler und feuchter werden. Die beste Reisezeit für Strandurlauber beginnt im April und endet im November. Im Landesinneren ist es heißer, trockener und dem Kontinentalklima ähnlich. Im Süden des Landes herrscht Wüstenklima (heiß und trocken mit besonders starker nächtlicher Abkühlung während der Monate Dezember und Januar). Im Flachland sind die kühleren Monate von Oktober bis April bei Besuchern sehr beliebt. In dieser Zeit ist es angenehm warm bis heiß, mit ca. 30 °C tagsüber und ca. 15 °C in der Nacht.