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Wunschliste

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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Irland

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (der für den Aufenthalt gültige Reisepass wird jedoch empfohlen):

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufentalts gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

 EU-Länder und Schweiz.

Einreise Dokumente

Alle Reisenden (ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und der Schweizer) müssen Rück- oder Weiterreisetickets, eine gültige Auslandskrankenversicherung und ausreichende Geldmittel vorweisen können.

Kosten

Deutschland, Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 25 €.

Hinzu kommen 5 € Portogebühren bei postalischer Antragstellung.

Visumpflichtige Ehepartner und Familienmitglieder von EEA-Bürgern erhalten ihr Visum kostenlos.


Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 70 CHF (einmalige Einreise); 117 CHF (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 30 CHF.

Hinzu kommen 7 CHF Portogebühren bei postalischer Antragstellung.

Visumpflichtige Ehepartner und Familienmitglieder von EEA-Bürgern erhalten ihr Visum kostenlos.

Visaarten und Kosten

Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragsart

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Der Antrag selbst kann nur online ausgefüllt werden.

Antrag erforderlich

(a) 1 Online-Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Kopie aller Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (per Verrechnungsscheck oder Überweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(f) Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsnachweis oder Meldebestätigung (nicht bei Geschäftsreisen).
(g) Arbeitsbescheinigung/ Arbeitslosenbescheinigung/ Studienbescheinigung/ Schülerbescheinigung (kein Schülerausweis) sowie für Schüler/Studenten Nachweis einer Krankenversicherung.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszug der letzten sechs Monate. Achtung: einmalige, hohe Einzahlungsbeträge kurz vor Visumbeantragung werden nicht berücksichtigt)
(i) Einkommensnachweis (Nachweis der letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigkeit letzter Steuerbescheid o. Ä.).

(j) Einladungsschreiben von Freunden / Familie.

Touristischer Aufenthalt:
(a) - (i) und
(j) Hotelreservierung.

Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(k) Einladungsschreiben der irischen Firma sowie ausführliches Entsendungsschreiben der deutschen Firma mit Bestätigung der Kostenübernahme.

Frankierter Einschreiben-Rückumschlag bei postalischer Beantragung.
 

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen, in einigen Fällen jedoch bis zu 8 Wochen, da die meisten Anträge in Dublin bearbeitet werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen oder eines Erziehungsberechtigten, der einen anderen Nachnamen als der Minderjährige führt, sollten eine schriftliche Genehmigung des/der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Erziehungsberechtigung / das Verwandtschaftsverhältnis sollte durch Dokumente (Geburtsurkunde, Ehebescheinigung, Adoptionsnachweis) nachgewiesen werden können. Verschiedene Fluggesellschaften befördern jedoch allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren auch dann nicht, wenn diese Genehmigung vorliegt.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Genehmigung vom Department of Agriculture and Fisheries benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt verlangt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Die transportierende Flug- bzw. Fährgesellschaft muss die Ankunft der Tiere mindestens 24 Stunden vorher beim Department of Agriculture anmelden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Departments of Agriculture nachweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Gesundheit und Impfungen in Irland

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

Im Krankheitsfall wendet man sich mit der EHIC an einen praktischen Vertragsarzt des irischen Gesundheitsdienstes (General Medical Services oder GMS) und weist ihn darauf hin, dass man wie ein Versicherter des irischen Gesundheitsdienstes behandelt werden möchte ("I would like to be treated under the Irish Health Service.").

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist der irische Gesundheitsdienst. Nur in dessen Rahmen ist eine kostenlose Behandlung gewährleistet.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden. 

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.


Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition empfehlenswert.

Derzeit gilt bei Langzeitaufenthalten oder bei besonderer Exposition die Impfempfehlung gegen Meningokokken-Meningitis B für Kinder und Jugendliche.

Zollbestimmungen in Irland

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Irland eingeführt werden:

200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren oder 250 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22 % (einschl. Sekt) (Personen ab 17 J.);
4 l Wein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Personen ab 15 Jahren)  bzw. 215 € (Kinder unter 15 Jahren).

Import Einschränkungen

Die Einfuhr ist entweder verboten, beschränkt oder muss deklariert werden: Katzen und Hunde, illegale und gefährliche Drogen, Pornomaterial, bestimmte Lebensmittel (Fleisch, Milch, Fisch oder Produkte aus den vorgenannten Waren), geschützte internationale Güter des Kulturerbes, Arzneien, Waffen, Feuerwerkskörper und andere explosive Substanzen, lebende oder tote Tiere, Fische, Vögel oder Pflanzen, rauchloser Tabak für den oralen Gebrauch.

Achtung: Einreisende mit Wohnsitz im Schengen-Raum benötigen für die Einfuhr bestimmter verschreibungsfähiger Betäubungsmittel und/oder psychotroper Substanzen eine von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

Verbotene Importe

Milch und Milchprodukte rohes Gemüse, Heu und Stroh (auch, wenn es lediglich als Verpackungsmaterial dient). Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Anmerkung: EU-Bürger, die Waffen einführen wollen, müssen über den European Firearms Pass verfügen, um eine Sondergenehmigung beim Department of Justice oder beim Office of Public Works in Irland erhalten zu können.

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Irland

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Mastercard, American Express und Visa werden in ganz Irland angenommen. Bei anderen Kreditkarten sollte vor der Reise beim Aussteller erfragt werden, ob sie als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Weitere Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Irland zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Geldmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Beste Reisezeit in Irland

Der Golfstrom und milde südwestliche Winde sorgen für ein mediterran-gemäßigtes Klima. Die Sommer sind warm, die Winter im Allgemeinen mild und regnerisch. Januar und Februar können u. U. kalt sein. Frühling und Herbst sind sehr mild. Niederschläge ganzjährig. Die beste Reisezeit ist von Ende Frühling bis Anfang Herbst.