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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Dänemark

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Österreich

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Schweiz

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der bei der Ein- und Ausreise gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein muss:

EU-Länder und Schweiz.

Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- sowie von Nicht-EU-Bürgern, die über einen festen Wohnsitz in einem Schengenland und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für ein Schengenland verfügen, müssen während des Aufenthalts gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
 

Anmerkungen Reisepass

Dänemark ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige mit einem langfristigen Schengen-Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, das auch ein Schengen-Land ist, oder für die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €;
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €;
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €.
 

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transitvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.

Transit

Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.

(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Gebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage. Maximal 15 Tage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige sollten die Einverständniserklärung von nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten vorlegen können.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Der kurz- oder mittelfristige Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten. Nur Personen, die ihren permanenten Wohnsitz auf den Faröer Inseln haben, dürfen unter bestimmten Umständen Haustiere einführen. Einfuhrgenehmigungen für Grönland werden sehr restriktiv behandelt.

Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.

Hinweis: Hunde der Rassen

Pit Bull Terrier, 

Tosa Inu, 

American Staffordshire Terrier,
Fila Brasileiro,
Dogo Argentino (argentinische Dogge),
American Bulldog,
Boerboel,
Kangal,
Zentralasiatischer Owtscharka,
Kaukasischer Owtscharka,
Südrussischer Owtscharka,
Tornjak,

Šarplaninac sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen und einige neuere Hunderassen aus Osteuropa dürfen nicht nach Dänemark verbracht werden, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden (Ausnahmen: Pit Bull Terrier und Tosa Inu dürfen in keinem Fall nach Dänemark verbracht werden). Des Weiteren besteht Leinenpflicht für alle Hunde ganzjährig in Wäldern und von April bis September an Stränden.

Hinweis: Hunde (außer Blindenhunde) dürfen dänische Restaurants nicht betreten.

Gesundheit und Impfungen in Dänemark

Übersicht

Alle Ausländer, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben Anspruch auf kostenlose Krankenhaus- und Ambulanzbehandlung im Notfall. Die Behandlung in Arztpraxen ist nur dann nicht selbst zu tragen, wenn es sich um einen Vertragsarzt handelt und man vor Beginn der Behandlung seinen Versicherungsnachweis vorlegt.

In Dänemark gibt es einige private Arztwachen, die keinen Vertrag mit dem dänischen Krankenversicherungssystem haben. Die Kosten, die nicht über die europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können muss der Reisende privat tragen.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist der dänische Gesundheitsdienst. Im Notfall behandeln Vertragsärzte der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Auskünfte über Anschriften von Vertragsärzten sind beim zuständigen Landkreisamt (Amtskommune) erhältlich.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Der Notdienst in Dänemark hat die Rufnummer 112.

In den Apotheken sind nur Medikamente erhältlich, die von dänischen oder anderen skandinavischen Ärzten verschrieben werden. Manche Medikamente, die in anderen europäischen Ländern rezeptfrei sind, erhält man in Dänemark nur auf Rezept. Der Patient trägt einen Teil der Kosten.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das Infektionsrisiko für die von Zecken verursachte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird als gering eingestuft. Einzelerkrankungen wurden aus Bornholm  und dem nördlichen Seeland gemeldet. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Tollwut kommt landesweit gelegentlich vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitsnachweiß

In Dänemark und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Dänemark akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in Dänemark

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Dänemark von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 3.250 dkr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 2.250 dkr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).
 

Verbotene Importe

Frische, unbearbeitete Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Dänemark

Währung

1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100 und 50 dkr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre.

Kreditkarten

Mastercard, American Express, Diners Club, Visa und alle anderen gängigen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarten. Kreditkarten werden von allen Geldinstituten sowie vielen Hotels, Restaurants und größeren Geschäften akzeptiert.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Dänemark zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben getauscht werden, allerdings können Banken das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Unabhängig von der Höhe des Betrages wird eine Wechselgebühr erhoben.

Beste Reisezeit in Dänemark

Der meist mäßig warme Sommer dauert von Juni bis August. Milde Winter (Dez. - März). Februar ist der kälteste Monat, Frühling und Herbst sind mild. Am wärmsten ist das Wetter in Dänemark ab dem Frühlingsmonat April bis in den Herbst hinein bis Mitte Oktober.


Durch ihre Lage am Golfstrom ist das Klima der Färöer relativ mild, die Winter sind warm, es gibt jedoch ganzjährig viel Wind. Die Herbstmonate sowie der Westen sind am regenreichsten. Die Sommermonate sind kühl mit nur wenig Sonnenschein aber den geringsten Niederschlägen.