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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Tschechien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen (alle Reisedokumente müssen mit einem Lichtbild versehen sein) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA-Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkungen Reisepass

Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Anmeldepflicht

EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten wollen, sind dazu berechtigt (nicht verpflichtet) sich ihr Aufenthaltsrecht von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen (Aufenthaltsgenehmigung). Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

EU-Bürger ohne oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung, sind jedoch verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei anzumelden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die EU-Bürger, die in einem Hotel oder einer Pension wohnen.

Visumpflichtige Reisende müssen ihren Aufenthalt innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Visumpflichtige Reisende müssen Ortswechsel innerhalb von 30 Arbeitstagen polizeilich melden. 

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Transitvisum, wenn sie am selben Tag von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, ohne den Transitraum zu verlassen, und über gültige Weiterreisepapiere verfügen.

U.a. türkische Staatsangehörige können von dieser Transiterleichterung nur Gebrauch machen, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder die USA verfügen.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisepass), der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Kurzfristiges Schengenvisum: Für Aufenthalte von unter 30 Tagen liegt das Tagesminimum bei 1370 CZK, bei Aufenthalten über 30 Tagen bei 15 x 2740 CZK zuzüglich 2.740 CZK pro jeden vollen weiteren Aufenthaltsmonat.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4.5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

(a) Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Hotelvoucher, ggf. Bahn- oder Flugtickets etc.)

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

 

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige, die ohne Begleitung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. ohne ein Elternteil/Erziehungsberechtigten einreisen, sollten neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und der Ausweisdatenseite des/der Sorgeberechtigten mitführen. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Sorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.

Einreise mit Haustieren

Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Gesundheit und Impfungen in Tschechien

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber an einen Vertragsarzt. Auskünfte über Vertragsärzte in der näheren Umgebung sind bei den örtlichen Krankenkassen erhältlich.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Im Bedarfsfall ist die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 112 zu erreichen.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit, vor allem in den Flussniederungen, durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Region südlich von Prag, der Norden bis zur sächsischen Grenze, der Osthang des Böhmerwaldes (Lippenstausee), das Gebiet um Ostrava sowie von Böhmen und Mähren bis nach Österreich. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Durch eine hohe Luftverschmutzung in den Gebieten Nordböhmen und Nordmähren können Erkrankungen der Atemwege auftreten.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitsnachweiß

In der Tschechischen Republik und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Die Tschechische Republik akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in Tschechien

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) bei der Einreise mit dem Flugzeug zollfrei in die Tschechische Republik eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % und 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein (Personen ab 18 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
16 l Bier (Personen ab 18 J.);
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Für Waffen wird ein Waffenbegleitschein verlangt.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Tschechien

Währung

1 Koruna Ceská (Tschechische Krone) = 100 Háleru (Heller). Währungskürzel: Kc, CZK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Kc; Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc im Umlauf. 
 

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Discover, Visa und Mastercard werden in Geldautomaten, größeren Hotels, einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. In kleineren Restaurants und in ländlichen Gebieten sollte man genügend Bargeld mit sich führen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in der Tschechischen Republik zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Fremdwährungen können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, an Grenzübergängen und in manchen größeren Hotels umgetauscht werden. In Wechselstuben wird mit dem deutlich günstigeren Ankaufkurs für Kronen geworben, Reisende sollten sich deshalb vor dem Wechsel über den aktuellen Tauschkurs informieren.

Beste Reisezeit in Tschechien

Kontinentales Klima mit kalten Wintern und heißen Sommern. Regional unterschiedliches Klima in den Bergen und im Flachland. Die Tschechische Republik ist ganzjährig ein gutes Reiseziel.