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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Aserbaidschan

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.

Anmerkungen Reisepass

Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. folgende Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

Türkei.

e-Visum

Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder sowie Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise ein e-Visum beantragen. Für die Beantragung des e-Visums wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinausgeht.
 

Anmeldepflicht

Für alle einreisenden Ausländer besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft beim staatlichen Migrationsservice, wenn der geplante Aufenthalt länger als 10 Tage dauert. Für Hotelgäste übernimmt das Hotel die Registrierung. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.

Kosten

Deutschland, Österreich:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:

ein- oder zweimalige Einreise (Bis 3 Tage oder 3 Monate): 35 €;

Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.

Transitvisum:
35 € (1-5 Tage gültig); 
 

Kinder unter 12 Jahren erhalten ein kostenloses Visum.

Schweiz:

Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 43 CHF;

mehrmalige Einreise: 43 CHF.

Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.

Türkei

Für türkische Staatsangehörige werden keine Visumgebühren erhoben.

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.

Transit

Bei einem Transit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).

Antragsart

Persönlich oder postalisch mindestens 1 Monat vor Reisebeginn bei der zuständigen konsularischen Vertretung. In Berlin ist die postalische Antragstellung nicht möglich. Anträge müssen in Berlin persönlich oder durch Bevollmächtigte eingereicht werden.

e-Visum für touristische Aufenthalte

Möglich ist die Beantragung von Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen auch über https://evisa.gov.az/en/.

 

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung).
(e) Touristenvisum: Unterkunfts- und Flugbuchungsbestätigung.
(f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. Außerdem muss eine Arbeitsbescheinigung eingereicht werden. 
(g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.

Bearbeitungsdauer

Mind. 3- 10 Werktage (Deutschland, Schweiz), 1-2 Wochen (Österreich).

e-Visum: ca. 3 Werktage.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Gesundheit und Impfungen in Aserbaidschan

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist kostenlos, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt. Außerhalb von Baku ist sie nicht immer gewährleistet.

Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte seine Reiseapotheke ausreichend bestücken.

Angesichts der Arzneimittelknappheit, veralteter Geräte und der insgesamt unzulänglichen medizinischen Versorgung wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung dringend empfohlen.
Es gibt eine"SOS-Klinik" in Baku, die über Englisch sprechende Ärzte verfügt: Dr. Kristin Kriesel: Ul. Rashida Behbudowa 30, 370000 Baku, Tel: (0099) (0412) 493 40 89/493 73 54. Mobil: (050) 212 69 21. Die Praxis verfügt über Untersuchungs- und Laboreinrichtung. In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural. In der Zahnklinik "Elay Ankara", (Tagyev küc. 14, 370004 Baku, Tel: 498 48 17. Tel./Fax: 498 25 41.) arbeitet in Botschaftsnähe Dr. Bülent Yazar Buyruk, ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

1

1

Typhus

1

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1]: Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten und der Khachmas-Region. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Es tritt ausschließlich die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax auf. Empfehlung: Mückenschutz.

Essen & Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus Rohmilch meiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A Impfung wird generell empfohlen. Eine Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung gegen Tuberkulose empfohlen.

Zollbestimmungen in Aserbaidschan

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten;
1,5 l alkoholische Getränke;

30 kg Lebensmittel;

20 g Gold und/ oder Schmuck.
 

Bei Einreise ins Land müssen Touristen auf einem Zollformular Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (auch mitgeführte Pelze), Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Das Formular ist bis zur Ausreise aufzuheben. Die ausgeführten Waren dürfen einen maximalen Wert von 800 US$ haben.

Import Einschränkungen

Die Einfuhr von Mobiltelefonen und von anderen drahtlosen Kommunikationsgeräten muss deklariert werden.

Export Einschränkungen

125 g Kaviar und 5 kg Stör.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Sprengstoff, radioaktive Substanzen, Drogen, giftige Stoffe, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), propagandistisches Material (Fotos, Schriftstücke, usw.), das sich gegen Aserbaidschan richtet, Obst und Gemüse.

 
Währung & Geld in Aserbaidschan

Währung

1 Neuer Manat = 100 Qäpik. Währungskürzel: AM, AZN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Manat sowie Münzen im Wert von 50, 20, 10, 5, 3 und 1 Qäpik.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants, in den meisten Geschäften und von allen Banken in Baku in anderen Großstädten akzeptiert. Bargeldzahlung wird außerhalb der Großstädte jedoch generell vorgezogen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Häufig kann jedoch nur ein kleinerer Betrag (200 AZN) abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung müssen Beträge und Wertpapiere, die auf die Landeswährung ausgestellt sind ab einem Wert von 20.000 AZN deklariert werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt. Die Ausfuhr von Fremdwährung bis zu einem Wert von 10.000 US$ in bar muss mündlich deklariert werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährungen im Gegenwert von 10.000 bis 50.000 US$ in bar müssen Reisende der Zollbehörde die Zolldokumente und eine schriftliche Erklärung vorlegen, die die Einfuhr dieses Betrags in bar in die Republik Aserbaidschan bescheinigen. Deklarations- und Umtauschbelege sollten stets gut aufbewahrt werden.

Geldwechsel

US-Dollar und Euro werden fast überall angenommen und können an Flughäfen, in Wechselstuben, Hotels, einigen Läden, einigen Restaurants und größeren Banken eingetauscht werden. Einige Hotels, Restaurants und Wechselstuben akzeptieren keine Dollar-Scheine, die vor 1992 ausgestellt wurden. Reisende sollten unbeschädigte Banknoten in kleinen Stückelungen mit sich führen und nach Bedarf kleinere Mengen umtauschen. Schwarzmarktkurse sind nicht wesentlich günstiger als offizielle Wechselkurse. Mittlerweile gibt es in Baku einige Geldautomaten.

Beste Reisezeit in Aserbaidschan

Subtropisches Klima mit regionalen Unterschieden. In der Kura-Ebene herrscht im Sommer heißes, trockenes Wetter vor. Die Winter sind mild. Im alpinen Klima der Bergregionen kann es recht kalt werden. Auch die Sommer sind in den Bergen eher kühl. Der südlichste Teil des Landes sowie die Küstengebiete liegen in den feuchten Subtropen. Höchste Niederschlagsmenge im Westen. Die beste Reisezeit für Baku ist von April bis Juni sowie im September und Oktober.