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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Argentinien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

× Nein (1)

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

× Nein (1)

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

× Nein (1)

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

× Nein (1)

✔ Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Ein Reisepass, der über den Aufenthalt hinaus gültig ist, wird empfohlen, besonders wenn ein Transit in Drittstaaten geplant ist. Für visumpflichtige Aufenthalte muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Vorläufige Reisepässe unterliegen bei Einreise nach Argentinien der Visumpflicht.

Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an den Reisepass hinsichtlich seiner Mindestgültigkeit kann von den staatlichen Vorschriften abweichen. Reisende sollten diesbezüglich ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Staatsangehörige Deutschlands sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus / nach Deutschland über ein gültiges Ausweisdokument zu verfügen.

Anmerkungen Reisepass

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen:

Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder, Schweiz und Türkei.

[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich, ausgenommen sind Geschäftsreisende aus den folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn sie an Meetings und Konferenzen teilnehmen, Kunden oder Messen besuchen oder Marktstudien durchführen: 

(a) Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn;

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Für Studienreisen über 90 Tage erfolgt die Einreise zunächst als Tourist. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist dann innerhalb von 30 Tagen bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen

Anmeldepflicht

Bei der Einreise werden von allen Reisenden Fingerabdrücke genommen und digital eingescannt sowie ein digitales Porträtfoto gemacht.

Einreise Dokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Kosten

Antragstellung in Berlin:

Touristenvisum: 150 €

Geschäfts-/Arbeitsvisum (kurzfristig, Aufenthalt von max. 60 Tagen): 200 €.

Arbeitsvisum (langfristig): 200 €.

Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten und Kosten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.

Gültigkeit

Je nach Visumart und Nationalität unterschiedlich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit-Visumfreiheit besteht. .

Antragsart

Persönlich bei den konsularischen Vertretungen. Die Abholung eines mit einem Business- oder Arbeitsvisum visierten Passes muss persönlich erfolgen. 

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich (Die argentinischen Konsulate wünschen, dass sich Reisende telefonisch nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.). In der Regel:
(a) Terminvereinbarung mit der zuständigen konsularischen Vertretung.
(b) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen argentinischen Botschaft).
(c) 2 aktuelle Passfotos in Farbe (4 x 4 cm).
(d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und 1 freie Seite enthält.
(e) Gebühr (Beleg über die Bareinzahlung auf das Konto des argentinischen Konsulats).
(f) Hin- und Rückreiseticket bzw. -bestätigung, Unterkunftsnachweis.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (nur Touristenvisum, 50 US$ pro Tag).

(h) Hotelreservierung in Argentinien.


Geschäftsvisum:

(a-h), (i) Firmenschreiben der einladenden oder der entsendenden Firma in spanischer Sprache im Original. Die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein. Die einladende Firma muss die Einreise des deutschen Geschäftspartners bei der argentinischen Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) beantragen. Die Erteilung der Genehmigung dauert bis zu 4 Monate.


Arbeitsvisum:

(i) Leumundszeugnis, ärztliches Attest, Arbeitsvertrag, Anschreiben der Firma. Das Anschreiben der Firma muss auf Spanisch vorliegen, und die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein.
(j) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Insbesondere für Arbeitsvisa, aber auch für Geschäftsvisa sind u. U. zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Visumtyp und Nationalität unterschiedlich.

Es wird empfohlen, dass sich Reisende spätestens 45 Tage vor ihrer geplanten Abreise mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung setzen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder elektronischer Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Sorgeberechtigte, die allein mit minderjährigen Kindern ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende vom argentinischen Konsulat beglaubigte Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten mit sich führen. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, müssen darüber eine vom argentinischen Konsulat beglaubigte Bescheinigung vorlegen. Dazu muss die originale Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.

Minderjährige, die allein ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende vom argentinischen Konsulat beglaubigte Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. Auf dieser Genehmigung müssen der Name, die Anschrift und die Ausweis- oder Passnummer der Empfangsperson in Argentinien oder ggf. eines nicht sorgeberechtigten Reisebegleiters des Kindes stehen. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Außerdem müssen alle Dokumente vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.

Bei der Ein- und Ausreise von Kindern unter 6 Jahren wird ein Eintrag in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörde vorgenmommen. 

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da nur diese verbindliche Auskunft erteilt.

Hinweis
: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen. Alternativ können Reisende über 18, aber unter 21 Jahren eine Einverständniserklärung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein maximal 10 tage altes Gesundheitszeugnis sowie ein Impfausweis als Nachweis einer Tollwutimpfung benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfzertifikat müssen von einer konsularischen Vertretung Argentiniens beglaubigt worden sein und auf Spanisch vorliegen. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen. Bei Ankunft erfolgt eine tierärztliche Untersuchung, deren Kosten der Reisende trägt.

Gesundheit und Impfungen in Argentinien

Übersicht

Die Krankenversorgung - besonders die stationäre - ist im Allgemeinen gut, außerhalb von Buenos Aires kann der Standard jedoch niedriger sein. Rechnungen müssen oft sofort in bar gezahlt werden.

Bei Reisen in die Provinz sollten Medikamente in Form einer Reiseapotheke in ausreichender Menge mitgeführt werden. Die Kosten für ärztliche Behandlungen und stationären Aufenthalt sind in der Regel niedriger als in Deutschland.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird sehr empfohlen.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Bei Aufenthalten in den Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle ist ein Impfschutz für Reisende ab einem Alter von 9 Monaten gegen Gelbfieber empfohlen.

Argentinien gehört bislang nicht zu den klassischen Gelbfieberländern, so dass ein Gelbfieberschutz für die anderen Landesteile nicht erforderlich ist.

[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3] Argentinien wurde 2019 von der WHO offiziell für malariafrei erklärt.

Essen & Trinken

Zur Vermeidung häufig auftretender Magen- und Darmerkrankungen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten.  Von dem Genuss von Leitungswasser, Eiswürfeln und nicht industriell hergestelltem Speiseeis sollte grundsätzlich abgesehen werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. 

Milch ist pasteurisiert, einheimische Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Durchgegarte Fleisch-, Geflügel- und Fischgerichte sowie geschältes Obst und Gemüse sind ebenfalls unbedenklich. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird allerdings abgeraten.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Das auch durch Stechmücken übertragene Chikungunya-Fieber kommt landesweit vor. Mückenschutz ist erforderlich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Argentinien verzeichnet zurzeit (Frühjahr 2024) den schwersten Dengue-Fieber-Ausbruch mit den Schwerpunkten Buenos Aires und der Provinz Buenos Aires. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Nordosten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung, Mückennetze und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Die durch das Hantavirus übertragene Erkrankung kommt selten und eher in ländlichen Gebieten vor. In beiden Fällen sollte der Kontakt zu streunenden Hunden, Katzen, Waldtieren und Nagetieren, sowie zu deren Sekreten gemieden werden. Bei Bisswunden oder Infektionsverdacht so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Langzeitaufenthalten und bei besonderer Exposition wird eine Impfung gegen Tollwut empfohlen.

Das Risiko einer Infektionen durch das Zika-Virus besteht, Schwangeren und Frauen die schwanger werden möchten, wird geraten, eine Reise in die Ausbruchsgebiete zu meiden. Auf ausreichenden Mückenschutz ist zu achten.

Gesundheitsnachweiß

Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in deutscher und englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

Zollbestimmungen in Argentinien

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei nach Argentinien maximal einmal pro Monat eingeführt werden (Personen ab 18 Jahren):

- Kleidung und persönliche Gegenstände inklusive eines Mobiltelefons und eines Laptops ohne externe Energiequelle (z.B. Notebook oder Tablet);

- Bücher, Broschüren und Zeitungen;

- Gegenstände, die bei der Ausreise deklariert werden;

Der Gesamtwert der in einem Zeitraum von einem Monat eingeführten Waren darf den Gegenwert von 500 US$ (Personen unter 16 Jahren maximal 250 US$ in Begleitung von Sorgeberechtigten) (bei Einreise über Flug- und Seehäfen) nicht überschreiten. Zusätzlich dürfen Duty free-Artikel am Ankunftshafen in Argentinien bis zu einem Wert von 500 US$ gekauft werden. 

Der Gesamtwert der in einem Zeitraum von einem Monat eingeführten Waren darf den Gegenwert von 300 US$ (Personen unter 16 Jahren maximal 150 US$ in Begleitung von Sorgeberechtigten) (bei Einreise über den Landweg oder Flüsse) nicht überschreiten. Bei Einreise über Puerto Iguazú dürfen zusätzlich Duty free-Artikel bis zu einem Wert 500 US$ zollfrei eingeführt werden.
 

Import Einschränkungen

Für die Einfuhr von Waffen und Munition für Jagdzwecke wird eine Genehmigung benötigt.

Verbotene Importe

Archäologische und kulturtelle Gegenstände, Betäubungsmittel, Drogen, Waffen, Sprengstoff, pornographische Erzeugnisse und kommerzielle oder industrielle Handelswaren.

Währung & Geld in Argentinien

Währung

1 Argentinischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: Arg$, ARS (ISO-Code). 
Banknoten sind im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 und 2 Arg$ im Umlauf; 
Münzen in den Nennbeträgen 2 und 1 Arg$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos.

US-Dollar werden in einigen Hotels und Touristenzentren akzeptiert. Preise in Pesos und in Dollar werden beide mit '$' ausgezeichnet. Bei Unklarheiten sollte deshalb nachgefragt werden. Werden Pesos in Argentinien gekauft, kann nur eine Fremdwährung in der gleichen Höhe innerhalb des Landes erworben werden, Quittungen von Wechselstuben sollten daher aufbewahrt werden.

Kreditkarten

Diners Club, American Express, Visa und Mastercard werden akzeptiert, jedoch außerhalb von Buenos Aires nicht sehr häufig. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Geldautomaten

Girocard

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Der Maximalbetrag pro Abhebung und pro Tag ist auf 2000 Pesos begrenzt.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Devisenbestimmungen

Die Einfuhr von Summen im Gegenwert ab 10.000 US$ ist deklarationspflichtig, die Ausfuhr von Summen im Gegenwert von unter 10.000 US$ ist erlaubt (Personen unter 16 Jahren und in Begleitung von Sorgeberechtigten 5.000 US$) Die Ausfuhr von Summen im Gegenwert von über 10.000 US$ darf nur per Überweisung erfolgen.

Geldwechsel

In allen größeren Städten gibt es Banken und Cambios (Wechselstuben). Generell wird die Mitnahme von US-Dollar empfohlen, jedoch sollte Bargeld im Land nur im notwendigen Umfang mitgeführt werden. Euro können nur in den Großstädten in fast allen Banken und Wechselstuben gewechselt werden.

Beste Reisezeit in Argentinien

Das Klima in Argentinien reicht von großer Hitze und starken Regenfällen im subtropischen Chaco im Norden über ein angenehmes Klima im zentralen Pampas bis zur subarktischen Kälte am patagonischen Meer im Süden. Fast alle Klimazonen der Erde sind in diesem riesigen Land vertreten.

Nordwesten subtropisch, heiß und trocken, Regenzeit ist in den Sommermonaten.

Nordosten mit tropischem Klima sehr warm und ganzjährig sehr viel Regen.

Die Zentralregion hat ein überwiegend gemäßigtes Klima, in den Sommermonaten, Dezember bis Februar, ist es jedoch zum Teil sehr heiß und feucht; die Winter sind recht kühl.

Im Süden liegt die Provinz Tierra del Fuego, die die östlichen Inseln von Feuerland abdeckt. Maritimes Klima. Es ist im Sommer mit Maximaltemperaturen von ca. 15 Grad der kühlste Landesteil von Argentinien. Im Winter liegen die Temperaturen um den Gefrierpunkt. Gelegentlich starker Frost. Das Wetter kann ganzjährig im Tagesverlauf sehr wechselhaft sein.

Die genannten Landesregionen haben unterschiedliche beste Reisezeiten: Der Norden empfiehlt sich ganzjährig als Reiseziel, der Nordosten von April/Mai bis September, Buenos Aires in den Frühlings- und Herbstmonaten sowie in den Wintermonaten der Südhalbkugel, Patagonien und Feuerland in den Monaten Oktober bis April (Hauptsaison zwischen Dezember und Februar) und die Berge von Argentinien eignen sich zwischen Mitte Juni und Mitte Oktober zum Skifahren.