Vor der Reise
Bestimmungen des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Einreisebestimmungen
Einreiseformulare (Nein)
Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt (Ja)
Transit
Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.
Covid-19 Test für Einreise erforderlich (Nein)
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Quarantäne bei Einreise (Nein)
Vollständige Impfung für Einreise erforderlich (Nein)
Einreiseerleichterungen für vollständig Geimpfte (Ja)
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Akzeptanz von Kreuzimpfungen (Ja)
Einreiseerleichterung für teilweise Geimpfte (Ja)
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Einreiseerleichterungen für Genesene (Ja)
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Erleichterungen für Genesene, Geimpfte, Getestete
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
7-Tage-Inzidenz unter 50 (Nein)
Aktueller Wert: 654. Vorwoche: 710
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Lockdown
Hygiene-/Abstandsregeln
Geschäfte
Es gibt keine Einschränkungen.
Gastronomie
Gastronomische Betriebe haben geöffnet und unterliegen keinen Kapazitätsbegrenzungen. .
Hotellerie
Es bestehen keine Einschränkungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben.
Veranstaltungen
Veranstaltungen können durchgeführt werden. Es bestehen keine Einschränkungen.
Sport & Freizeit
Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ohne COVID-19-Auflagen geöffnet.
Transport
Der ÖPNV und Fernverkehr verlaufen regulär.
Flugbetrieb
Der Flugverkehr operiert unter gewöhnlichen Umständen.
Sonstiges
Ausreise
Covid-19 PCR-Test für Ausreise erforderlich (Nein)
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Abreiseort Risikogebiet laut RKI (Nein)
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Testverpflichtung vor Rückreise nach Deutschland (Nein)
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Österreich (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Test erforderlich nach Einreise nach Deutschland (Nein)
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Quarantäne bei Ein-/Rückreise (Nein)
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Einreiseerleichterungen für vollständig Geimpfte (Ja)
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Einreiseerleichterung für teilweise Geimpfte (Ja)
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Einreiseerleichterungen für Genesene (Ja)
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.