Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Chile
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Österreich
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Reisepassinformationen
Anmerkungen Reisepass
Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen.
Visainformationen
Eine Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt (ehemaliges Touristen-Visum) ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte und Besuchsreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, sofern nicht anders angegeben:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta Única Migratoria" (Einreisebeleg), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Policía Internacional" in Santiago, Morandé 672, (Tel. +56 2 26 80 91 10), oder am Flughafen, (Tel. +56 2 26 90 17 81) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" ein Doppel angefordert werden.
Anmeldepflicht
Inhaber von Visa, die sich nicht in Santiago de Chile aufhalten werden, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Jefatura Nacional de Extranjería y Policía Internacional (General Borgoño 1052, CL-Santiago de Chile) melden.
Visaarten und Kosten
Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa.
Gültigkeit
I.d.R. bis zu 1 Jahr (Arbeitsvisum bis zu 2 Jahren). Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Antragstellung persönlich im zuständigen Konsulat. Visa und Reisepässe müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden.
Antrag erforderlich
Touristenvisum (mit einmaliger oder mehrfacher Einreise):
(a) ein ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Ca. 4-6 Wochen.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Der Kinderreisepass wird offiziel nicht anerkannt, er wird jedoch in der Praxis für die Einreise nach Chile akzeptiert.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Ausländische Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen und sich länger als 90 Tage in Chile aufhalten, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Chilenische Minderjährige benötigen die Reiseerlaubnis ihrer Sorgeberechtigten für die Ausreise aus Chile. Die in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) oder von einem Notar beglaubigt sein. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten sowie eine Geburtsurkunde des Kindes und gültige Ausweisdokumente der Eltern mit sich führen.
Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitführen. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind alle Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Von einem deutschen Notar beglaubigte Dokumente müssen zusätzlich mit einer Apostille versehen sein.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und Frettchen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlands benötigt, das höchstens 10 Tage vor Abreise ausgestellt wurde (bei Anreise über die USA: höchstens 15 Tage) und ins Spansiche übersetzt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt wurde, sowie der Nachweis einer Behandlung gegen interne und externe Parasiten. Ansteckende Krankheiten müssen in dem Gesundheitszeugnis beim einzelnen als ausgeschlossen vermerkt sein. Weibliche und männliche Frettchen müssen kastriert sein.
Anmerkung: Die Einfuhr von Papageien ist verboten.
Ausreiseerlaubnis
Ausländer ohne Touristenkarte, ohne Bestätigung eines Visumantrags und / oder ohne Meldebescheinigung müssen mindestens fünf Tage vor der Einreise nach Chile eine Ausreisegenehmigung beantragen.
Gesundheit und Impfungen in Chile
Übersicht
Die medizinische Versorgung im Lande ist nur in großen Städten direkt mit Europa zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
3
Malaria
–
–
Typhus
1
2
Cholera
1
1
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Eine Cholera-Schutzimpfung ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von unzureichend gegartem Schweinefleisch (Trichinose-Gefahr insbesondere im Süden des Landes), rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl von Erkrankungen nach dem Verzehr von Meeresfrüchten in den letzten Monaten wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen und möglichst vom Genuss roher Meeresfrüchte abzusehen.
Sonstige Risiken
Es werden vermehrt Hantavirus-Infektionen gemeldet, die ein hämorrhagisches Fieber auslösen können. Bei Rucksackreisen mit Campen im Freien oder in ähnlichen Situationen sollten sich Reisende von Nagetieren fernhalten und eine sorgfältige Lebensmittelhygiene durchführen.
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die in den Slums vor allem im Norden und den zentralen Gebieten des Landes und vorkommen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in den Slums der Großstädte vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsnachweiß
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in deutscher und spanischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).
Zollbestimmungen in Chile
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Chile eingeführt werden:
400 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 g Tabak (Personen über 18 J.);
2,5 l Spirituosen (Personen über 18 J.);
Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$ (Reisende über 14 J.;
2 Handys;
1 Fotokamera;
In Duty-free-Shops auf chilenischen Flughäfen erworbene Artikel bis zu einem Wert von ca. 675 US$.
Für persönliche Gegenstände bis zu einem Wert von 3.000 US-Dollar und Gegenstände mit kommerziellem Charakter bis zu einem Wert von 1.000 US-Dollar besteht Zollpflicht. Bei Überschreitungen dieser Grenzwerte sind Importeure verpflichtet, die Dienste von Zollbehörden in Anspruch zu nehmen.
Verbotene Importe
Pornographische Erzeugnisse, Drogen, Waffen, frische Lebensmittel (Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischerzeugnisse (z.B. Wurstwaren), Milch und Milchprodukte), Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut dürfen nicht eingeführt werden.
Verstöße (auch ein versehentlich nicht deklarierter Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Geldbußen und auch mit Inhaftierung geahndet.
Währung & Geld in Chile
Währung
1 Chilenischer Peso = 100 Centavos (spielen in der Praxis keine Rolle). Währungskürzel: Chil$, CLP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 Chil$; Münzen in den Nennwerten 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Chil$.
Kreditkarten
Diners Club, Visa, American Express und Mastercard werden am häufigsten akzeptiert. Von kleineren Ortschaften abgesehen werden Kreditkarten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Die Girocard mit dem V-Pay-Symbol wird nicht akzeptiert. Zur Sicherheit sollten Reisende neben der Bankkarte über eine alternative Geldversorgung verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen bei Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, Deklarationspflicht bei Ein-und Ausfuhr von Zahlungsmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 US$.
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken, Wechselstuben (Cambios), bevollmächtigten Geschäften, Restaurants, Hotels und Klubs umgetauscht werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar, da diese auch in entlegeneren Gebieten gut getauscht werden können. Besucher sollten sich nicht von den besseren Wechselkursen (10-15%) auf dem Schwarzmarkt verführen lassen, hier kann man leicht an gefälschte Scheine geraten.
Beste Reisezeit in Chile
Heiß und trocken im Norden, im äußersten Süden dagegen sehr kalt und regnerisch. Die mittleren Regionen haben ein angenehmes, fast mediterranes Klima mit einer Regenzeit von Mai bis August.