ab € 1.295,– p.P.
Termine AnzeigenReisebeschreibung 2023
In den Bündner Bergen zwischen Savognin, Bivio und dem Julierpass finden Genießer ein Eldorado an Tourenmöglichkeiten. Wir nutzen die Liftanlagen, um Aufstiegsmeter gering zu halten und das Abfahrtserlebnis zu verlängern – über weite Hänge gibt es oft mehr als 1.500 Höhenmeter Fahrgenuss am Tag. Unsere Touren führen hinauf zu bekannten Skigipfeln wie Roccabella oder dem Piz Mez. Auch die höchste Wallfahrtskapelle der Ostalpen in Ziteil werden wir mit Ski besuchen. Untergebracht sind wir im geschichtsträchtigen Hotel Piz Mitgel*** in Savognin, das nach kompletter Sanierungen seit Dezember 2021 wieder in altem Glanz erstrahlt.
Reiseverlauf 2023
Alle Reisetage Einklappen-
Tag 1
Willkommen in Graubünden - Abendessen und Programmbesprechung
<Am Anreisetag werden wir um 18 Uhr von unserem ASI Berg- und Skiführer im Hotel begrüßt. Beim gemeinsamen Abendessen wird das Programm der kommenden Tage besprochen. -
Tag 2
Ziteil (2.429 m) – höchste Wallfahrtskirche der Ostalpen
<Die Seilbahnen von Savognin nehmen uns heute zum Start die ersten Höhenmeter ab. Wir fahren hinauf bis zur Bergstation am Piz Martegnas (2.655 m), von wo aus wir über perfekte Skihänge hinunter zur Alpe Foppa (2.004 m) abfahren. Nun heißt es das erste Mal die Felle anlegen. Gemütlich steigen wir zur aussichtsreich gelegenen Wallfahrtskirche Ziteil (2.429 m) auf, dem höchstgelegenen Wallfahrtsort Europas. Die Abfahrt startet mit einer kurzen Querung in die Furcletta-Scharte, bevor wir die weiten Traumhänge bis hinunter nach Mon (1.231 m) genießen dürfen. -
Tag 3
Vom Scalotta zur Roccabella (2.730 m) – lange Abfahrt nach Bivio
<Die Roccabella (2.730 m) zählt zu den Skitourenklassikern in Graubünden. Ein kurzer Transfer bringt uns am Morgen nach Bivio. Auch hier nehmen uns wieder Lifte einige Höhenmeter ab. Unsere Tour startet an der Bergstation am Mot Scalotta (2.562 m) mit einer Abfahrt zur Alp Tgavretga und weiter das Tal hinunter bis etwa 2.100 m. Unser markantes Tagesziele haben wir hier schon vor Augen. Über die Boccetta d'Emmat steigen wir zum Gipfel auf und können uns dabei bereits die schönsten Hänge für die Abfahrt zurück nach Bivio aussuchen. -
Tag 4
Piz Mez (2.717 m): über den Piz Martegnas und die Alp Radons
<Auch heute haben wir wieder mehr Abfahrtsgenuss als Aufstiegsmühen. Start wieder mit den Bahnen von Savognin hoch zur Bergstation am Piz Martegnas (2.655 m). Diesmal schwingen wir zum Einfahren hinunter zur Alp Radons (1.866 m). In weiten Kehren steigen wir von hier über weite Hänge auf zum Gipfel des Piz Mez (2.717 m). Das offene und hindernisfreie Gelände bietet uns eine Vielzahl an genussreichen Abfahrtsmöglichkeiten und viel Platz für eigene Spuren. -
Tag 5
Skitour vom Julierpass zum Piz Campagnung (2.825 m)
<Unsere letzte Tour starten wir knapp unterhalb der Passhöhe des Julierpass, dem Straßenübergang hinüber ins Oberengadin und nach St. Moritz, in etwa 2.200 m Höhe. Durch das Val d'Agnel geht es zuerst flach und gemütlich, kurz unter dem Gipfel etwas steiler und in Sptzkehren aufwärts zum Piz Campagnung (2.825 m), wo wir die weite Aussicht bewundern dürfen. Belohnt werden wir jetzt mit einer der schönsten Abfahrtsrouten der Region. Durch das Val Naton fahren wir durch abwechslungsreiches Gelände ab bis in den kleinen Weiler Marmorera (1.709 m) -
Tag 6
Abschied nehmen von den Bündner Bergen
<
Reise teilen
Leistungen 2023
- 5 Nächte im Hotel Piz Mitgel*** in Savognin, Zimmer mit Bad/Dusche und WC
- 5x Frühstück, 5x Abendessen
- Leihausrüstung (LVS-Gerät, Lawinenschaufel und -sonde)
- Gutschein für Reiseliteratur
- € 30,- Jack Wolfskin Gutschein (Buchung bis 31.03.2023)
- Führung und Betreuung durch staatlich geprüften ASI Berg- & Skiführer
- ASI Tourenbuch
- CO2-Kompensation aller Reise-Emissionen
Unterkunft 2023
Das geschichtsträchtige Hotel Piz Mitgel verbindet den Charme von einst mit den Bedürfnissen von heute. In dem historischen Hotel an der ehemaligen Postroute von Chur ins Engadin, das im Dezember 2021 komplett saniert wiedereröffnet hat, erwarten dich hochwertig renovierte Zimmer mit Boxspring-Betten und Garten- oder Bergblick. Die Ursprünge des Hotels gehen zurück ins Jahr 1870, als Reisende noch mit der Postkutsche eintrafen. Die Beschaulichkeit dieser Zeit wird mit dem kürzlich abgeschlossenen Umbau wieder erlebbar: Das Arven-Stübli erscheint ebenso in neuem Glanz wie der Gewölbekeller mit seinen kunstvollen Wandmalereien und laden zum Essen in heimeligem Ambiente ein. Während man sich in alten Zeiten wähnt, holt einen die Küche mit neuinterpretierten Klassikern zurück in die Gegenwart. Erstklassiger Service in Kombination mit traditionsbewusster, familiärer Atmosphäre macht deine Momente im Hotel Piz Mitgel zu einem unvergesslichen Erlebnis. Kulinarisch wirst du in den liebevoll eingerichteten Restaurants verwöhnt, die Gartenterrasse lädt zur Entspannung mit Blick auf die imposante Bergwelt und Erholung nach den Anstrengungen des Tages findest du im Spa.
Nicht inkludierte Leistungen
- Skitourenausrüstung (Tourenski & -schuhe, Felle, Skistöcke) – Informationen zu Ausleihmöglichkeiten findest du auf der Ausrüstungsliste
- Transfers und Seilbahnfahrten (ca. € 100,-)
Termine
-
Anreise
Abreise
Guide
Preis
Sicher buchen in Corona Zeiten
Flexibel Buchen
Wir nehmen deine Buchung vertrauensvoll entgegen. Mit unseren neuen ASI Flex Tarifen bist du bis 31 Tage vor Reiseantritt besonders flexibel.
Reiseabsage
Sollten wir eine Reise aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen absagen müssen, informieren wir dich bei Flugreisen bis 21 Tage vor Abreise und bei allen anderen Reisen bis 14 Tage vor Abreise.
Sichere Optionen
Im Fall einer Reiseabsage kannst du kostenlos umbuchen, erhältst dein Geld binnen 14 Tage rückerstattet, oder auf Wunsch auch einen Reisegutschein im vollen Wert deiner Zahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu deiner Reise
Diese Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Währung:
- Es empfiehlt sich, Schweizer Franken direkt in der Schweiz zu beziehen, am besten vom Geldautomaten.
- Euros werden in den meisten Fällen angenommen. Bitte beachte aber, dass das Retourgeld in Schweizer Franken ausbezahlt wird und du in der Regel einen schlechteren Wechselkurs erhältst!
- Falls möglich, kannst du Bezahlungen auch mittels Maestro- oder Kreditkarte vornehmen.
Schwierigkeitsgrad 2: Leicht
Anreise
PKW:
Lindau – Bregenz – Rheintalautobahn A13 Richtung Chur und weiter bis Ausfahrt Thusis-Süd. Oder Basel – Zürich – Autobahn A3 und A13 Richtung Chur und weiter bis Ausfahrt Thusis-Süd.
Von Thusis weiter in Richtung Julierpass über Tiefencastel bis Savognin.
Parkplatz am Hotel (kostenlos).
BAHN:
Bis Bahnhof Chur. Hier umsteigen in die Rhätische Bahn in Richtung St. Moritz bis Bahnhof Tiefencastel. Ab Tiefencastel mit Postbus bis Savognin.
Fahrpläne unter www.sbb.ch
Treffpunkt
Am Anreisetag um 18:00 Uhr im Hotel Piz Mitgel*** in Savognin, Telefon +41-81-6841161. Bei unerwarteter Verspätung bitten wir, dich über diese Telefonnummer mit dem ASI Berg- und Skiführer in Verbindung zu setzen.
Erforderliche Ausrüstung
- Tourenski mit Tourenbindung
- Steigfelle bzw. Skitourenfelle
- Harscheisen
- Skitourenschuhe
- Skistöcke mit großen Schneetellern
- Skibrille (mit 100% UV-Schutz)
- Tagesrucksack mit ca. 25 Liter Volumen (mit Befestigungsmöglichkeit für Ski)
- Wind- und wasserdichte Jacke, atmungsaktiv (Hardshell, z.B. Goretex)
- Wind- und wasserdichte Hose, atmungsaktiv (Hardshell, z.B. Goretex)
- Winddichte Skijacke und Skihose (Softshell, Windstopper)
- Daunenjacke oder Primaloftjacke (auch als Unterziehjacke oder Weste)
- Ski- oder Funktionspulli (als Zwischenschicht, Zwiebelprinzip)
- Funktionelle Unterwäsche (schnell trocknend)
- Funktionssocken (wärmend)
- 1 Paar dünne Fingerhandschuhe (winddicht, wasserabweisend, aus Windstopper oder Leder)
- 1 Paar warme Skihandschuhe (gefüttert, winddicht, wasserabweisend)
- Warme Mütze, Stirnband
- Sonnencreme und Lippenschutz (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50)
- Thermosflasche (mind. 1 Liter Fassungsvermögen, bruchfest)
Zusätzlich empfohlene Ausrüstung
- Bequeme Bekleidung und Schuhe für die Unterkunft
- Fotoausrüstung, Handy, Ladekabel
- Erste-Hilfe-Set, Blasenpflaster, persönliche Medikamente
- Sonnen- bzw. Gletscherbrille (gut anliegend, Kategorie 4 und 100%iger UV-Schutz)
- Zwischenverpflegung (Süßigkeiten, Schokolade, Müsliriegel, Energieriegel, Nüsse)
- Badesachen für Sauna und Wellnessbereich
- Bargeld in Schweizer Franken
- Kredit-/EC-/Girocard
Folgende Ausrüstung wird leihweise zur Verfügung gestellt (im Reisepreis inklusive):
- LVS-Gerät
- Lawinenschaufel
- Lawinensonde
Gern kannst du auch deine eigene Ausrüstung verwenden.
Achte bitte darauf, dass dein Material den aktuellen Normen entspricht und gewartet ist.
Ausleihmöglichkeit für Skiausrüstung:
Wasescha Sport in Savognin
Hauptstrasse 7
CH-7460 Savognin
Telefon: +41-81-6841313
www.waseschasport.ch
Du benötigen Tourenski + Stöcke + Felle + Harscheisen + Tourenskischuhe.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Reservierung!
Bitte achte darauf, dass deine eigenen Ski gewachst sind und über scharfe Kanten verfügen. Benutze bitte nur moderne Tourenski.
Wir empfehlen die Verwendung von Skihelm und ABS-Rucksack!
Passende Reiseversicherung
Solltest du die Reise bereits gebucht haben und nachträglich eine Versicherung abschließen wollen, so hast du innerhalb des Anzahlungsdialogs noch einmal die Möglichkeit eine passende Reiseversicherung zu ergänzen. Darüber hinaus können dir unsere Reisespezialistinnen jederzeit Auskunft über mögliche Versicherungsprodukte & -prämien abgestimmt auf deine Reise geben und eine spezifische Versicherungsübersicht mit Abschlussmöglichkeit zukommen lassen.
Vermeidung von Einwegverpackung
Nachhaltigkeit
Ökologischer Fußabdruck – 83 kg CO2 werden kompensiert.
Dies entspricht 100% der anfallenden CO2-Emissionen und verteilt sich folgendermaßen:
Mehr zur Berechnung des Fußabdrucks
Für die Berechnung der Emissionen wird der international anerkannte CO2-Rechner Carmacal verwendet. Dieser umfasst Emissionen für Anreise, Transport im Reiseland, Unterkünfte und Aktivitäten.
Wertschöpfung – 73 % des Reisepreises tragen zur lokalen Wertschöpfung bei.
ASI Reisen wählt Unterkünfte & Leistungsgeber sorgsam aus und unterstützt regionale Klein- & Familienunternehmen.
Preiszusammensetzung von "Genießer-Skitouren am Julierpass - kurze Aufstiege & lange Abfahrten"
Mehr zur Berechnung der Wertschöpfung
Die Lokale Wertschöpfung ist jener Anteil des Reisepreises der lokalen Partnern und Communities zu Gute kommt.
Flug inklusive Steuern beinhaltet alle Kosten die durch eine Flug An- & Abreise entstehen.
Die Marge deckt laufende Ausgaben und Fixkosten des Unternehmens, sowie die Entwicklungskosten der Reisen ab.
Vertrieb & Abwicklung beinhaltet Kosten für Vertriebspartner, Reiseunterlagen und Versand.
Sonstige Steuern beinhalten EU-Abgaben oder sonstige internationale Abgaben.
Internationale Dienstleistungen sind Leistungen von nicht lokale Partnern bzw. von Partnern deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt. Diese tragen somit nicht zu 100% zur lokalen Wertschöpfung bei.
Gäste, die diese Reise angesehen haben, haben auch angesehen
Das könnte dir auch gefallen
Allgemeine Informationen über Schweiz
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in der Schweiz
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Anmerkungen Reisepass
Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.
Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich.
Kosten
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.
Visaarten und Kosten
Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.
Bei Einreise aus EU-Ländern:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:
Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Wiedereinreise in die Schweiz:
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.
Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.
Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Gesundheit und Impfungen in der Schweiz
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.
Gesundheitsnachweiß
Das COVID-Zertifikat der Schweiz wird in der Schweiz und in den Ländern der EU akzeptiert. Es ist 365 Tage nach der letzten Impfung gültig.
Die Schweiz akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.
Zollbestimmungen in der Schweiz
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.
Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).
Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.
Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.
Währung & Geld in der Schweiz
Währung
1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.
Kreditkarten
American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht.
Geldwechsel
Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.
Beste Reisezeit in der Schweiz
Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September.